APW Rechtsanwälte & Notare Universal Pictures International Germany GmbH: Immer Ärger mit 40

Universal Pictures Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notare:

Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH als einer der größten Filme-Vermarkter in Deutschland verschickt bereits seit Jahren Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechsverletzungen.Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH lässt sich dabei üblicherweise vertreten durch die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare aus Dortmund.

Aktuelle Abmahnungen Universal Pictures International Germany GmbH

Abmahnungen für Universal Pictures werden von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare aus Dortmund verschickt. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick hierüber geben.
Abmahnungen der APW Rechtsanwälte & Notare im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH beinhalten üblicherweise den Vorwurf, einen bestimmten Film im Internet heruntergeladen zu haben, an dem der Universal Pictures International Germany GmbH die Urheberrechte zustehen. Dafür fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare einen Betrag in Höhe von zumeist
€ 530,00

Mit Zahlung dieses Betrages sowie Abgabe der Unterlassungserklärung sollen die Ansprüche der Universal Pictures International Germany GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Immer Ärger mit 40 abgegolten sein.

APW Rechtsanwälte & Notare Abmahnung Universal Pictures aktuell: um was geht es?

Ihnen wird vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss der Film
Immer Ärger mit 40

illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Der Film Immer Ärger mit 40 wurde vor kurzem veröffentlicht ist und ist derzeit sehr beliebt. Die meisten Abmahnungen an dem Film Immer Ärger mit 40 wohl in der ersten Jahreshälfte 2013 ausgesprochen werden.

APW Rechtsanwälte & Notare Abmahnung Universal Pictures Immer Ärger mit 40: was tun?

Wir halten die in den meisten Abmahnungen geforderten Beträge für zum Teil deutlich zu hoch. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können wir daher nicht zur Zahlung des geforderten Betrages raten.
Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder nur einen deutlich reduzierten Betrag an die Abmahnkanzlei. Wenden Sie sich an uns. Wir konnten schon zahlreichen Abmahn-Opfern helfen.


Eingestellt am 16.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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