Abmahnung Apollo Filmproduktions GmbH: Notgeile Verführerinnen, Geile Mädchen blasen gerne

Abmahnung Kanzlei Lutz Schröder für Apollo Filmproduktions GmbH: Notgeile Verführerinnen, Geile Mädchen blasen gerne & Co.

Die Kanzlei Lutz Schröder aus Kiel hat inzwischen mehrere Auftraggeber, für die sie urheberrechtliche Abmahnungen verschickt. In den Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schröder geht es um sog. "Liebesfilme." Die meisten Produzenten bzw. Rechteinhaber, die von der Kanzlei Lutz Schröder vertreten werden, stammen aus England. Eine Ausnahme bildet die Firma Apollo Filmproduktions GmbH mit Sitz in Berlin.

Abmahnung Apollo Filmproduktions GmbH: was wird abgemahnt?

Derzeit erfolgen durch die Kanzlei Lutz Schröder im Auftrag der Apollo Filmproduktions GmbH überwiegend Abmahnungen an folgenden Filmen:
Notgeile Verführerinnen
Geile Mädchen blasen gerne.

Nebem den Filmen "Notgeile Verführerinnen" und "Geile Mädchen blasen gerne" hat die Apollo Filmproduktions GmbH noch weitere Filme im Repertoire. Auch für diese anderen Filme sind Abmahnngen nicht auszuschließen. So liegt uns derzeit beispielsweise eine aktuelle Apollo Filmproduktions GmbH Abmahnung an folgendem Film vor:
Blutjunge Schlampen mit feuchten Muschis

Abmahnung Apollo Filmproduktions GmbH: was wird gefordert?

Lutz Schröder fordert in seinen Abmahnungen regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber seinem jeweiligen Auftraggeber sowie die Zahlung von € 750,00. Auch bei Apollo Abmahnungen gilt dasselbe. Hier fordert Rechtsanwalt Lutz Schröder also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Apollo Filmproduktions GmbH sowie die Zahlung von
€ 750,00.

Abmahnung Apollo Filmproduktions GmbH: sind diese Forderungen berechtigt?

Nach unserer Einschätzung werden bei Abmahnungen regelmäßig viel zu hohe Forderungen gestellt. Dies gilt gerade bei Abmahnungen im Erotikbereich, da hier auf das Schamgefühl der Abgemahnten angespielt wird. Viele betroffene Abgemahnte zahlen am liebsten einfach, um ihre Ruhe zu haben. Auch die von Lutz Schröder für die Apollo Filmproduktions GmbH erhobenen Forderungen halten wir für viel zu hoch.

Abmahnung Apollo Filmproduktions GmbH: was tun?

Wer die geforderte Unterlassungserklärung abgibt, riskiert wenigstens keine Klage. Allerdings drohen dann Folgeabmahnungen mit jeweils weiteren Forderungen von € 750,00 pro neuer Abmahnung. Und für diesen einen Fall ist der geforderte Betrag dann natürlich zu bezahlen.
Es sollte daher - sofern die Abgabe einer Unterlassungserklärung nötig ist, hierzu beraten wir Sie gerne! - eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die vor weiteren Abmahnungen der Apollo Filmproduktions GmbH sowie weiteren Auftraggebern der Kanzlei Lutz Schröder schützt. Ob und falls ja in welcher Höhe überhaupt eine Zahlung zu leisten ist, muss im Einzelfall geprüft werden.


Eingestellt am 02.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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