Abmahnung Concorde Filmverleih GmbH: The Tree Of Life

The Tree Of Life Abmahnungen durch Concorde Filmverleih GmbH

Der Film The Tree Of Life war der Star auf dem diesjährigen Filmfestival in Cannes. Er gewann souverän die begehrte Auszeichnung "Goldene Palme." Goldene Kasse könnte es demnächst für die Abmahnindustrie heißen, denn The Tree Of Life wird vertrieben durch die Concorde Filmverleih GmbH. Dabei ist zu beachten, dass die Concorde Filmverleih GmbH zur Tele München Gruppe gehört. Sowohl die Concorde Filmverleih GmbH als auch die Tele München Gruppe lassen sich durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten. In der Vergangenheit erfolgten zahlreiche Abmahnungen durch diese Kanzlei für die Concorde Filmverleih GmbH, beispielsweise für folgende Filme:
Briefe an Julie
Jud Süss - Film ohne Gewissen
Red
Das Konzert.

Drohen jetzt The Tree Of Life Abmahnungen durch die Concorde Filmverleih GmbH?

Das ist zumindest nicht unwahrscheinlich. Dann der Film The Tree Of Life läuft gerade in den Kinos an und wird im Internet und in sonstigen Medien stark promotet. Es ist damit zu rechnen, dass der Film auch über das Internet in größerem Umfang getauscht wird.
Nach unserer Erfahrung schlafen die Abmahnkanzleien bei aktuellen Filmentwicklungen nicht, sondern lassen die Tauschbörsen durch ein beauftrages "Anti-Piracy"-Unternehmen inzwischen ziemlich engmaschig überwachen. Wir rechnen daher mit einer neuen Abmahnwelle durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Concorde Filmverleih GmbH. Im Folgenden wollen wir daher Betroffenen einen ersten Überblick geben.

Abmahnung Concorde Filmverleih GmbH: was wird gefordert?

Üblicherweise wird in einer Abmahnung der Concorde Filmverleih GmbH der aus unserer Sicht gnadenlos überzogene Betrag von € 956,00 gefordert. Weiter sollen Sie als Empfänger der Abmahnung der Concorde Filmverleih GmbH gegemüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Abmahnung Concorde Filmverleih GmbH: was tun?

Da der von der Concorde Filmverleih GmbH geforderte Betrag nach unserer Auffassung viel zu hoch ist, sollte man sich gründlich überlegen, ob und in welcher Höhe man eine Zahlung wegen der Abmahnung leistet. Bei einer berechtigten Abmahnung ist natürlich grundsätzlich eine Unterlassungserklärung abzugeben. An dieser Stelle kann nur zum wiederholten Male die dringende Warnung augesprochen werden, die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung zu verwenden.
Gerne können Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung der Concorde Filmverleih GmbH, ob wegen The Tree of Life oder wegen anderer Filme, an uns wenden. Unser Ziel ist, dass Sie entweder überhaupt nichts oder nur einen minimalen Teilbetrag auf die in der Abmahnung erhobene Forderung bezahlen.


Eingestellt am 24.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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