Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: Waldorf Frommer

Constantin Film Verleih GmbH Abmahnung

Sehr beliebt bei Filmliebhabern sind Filme der Firma Constantin Film Verleih GmbH: ob im Kino, der Videothek, im Fernsehen oder auch im Internet. Zahlreiche Interntnutzer tauschen im Internet Filme der Constantin Film Verleih GmbH. Da dies ohne Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH geschieht und und das Unternehmen meint, dass hierdurch ganz erhebliche Umsatzeinbußen resultieren, geht es mit aller Macht gegen den Tausch seiner Filme vor. Constantin Film hat sich dabei den Marktführer im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen ausgesucht, die Müncher Abmahnkanzlei Waldorf Frommer.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: was wird abgemahnt?

Angesichts der Vielzahl von Filmen, an denen die Firma Constantin Film Verleih GmbH die Urheberrechte hat, erfolgen für eine ganze Reihe verschiedener Filme Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Hier können wir daher aus Platzgründen nur einen Überblick über diejenigen Filme von Constantin Film Verleih geben, für die am häufigsten eine Abmahnung ausgesprochen wird:
Wickie und die starken Männer
Der Baader Meinhof Komplex
Vorstadtkrokodile
Vorstadtkrokodile 2
Vorstadtkrododile 3
Horst Schlämmer - Isch kandidiere
Männersache
Pandorum
Sanctum
Die Friseuse
Die Päpstin
Die Superbullen
Hier Kommt Lola
Effi Briest
The Resident
Wir Sind Die Nacht
Zeiten Ändern Dich
Wrong Turn 3
Die Perlmutterfarbe
Centurion - Fight Or Die
30 Day Of Night
Beyond Remedy - Jenseits der Angst
Gesetz der Rache
Maria, ihm schmeckt´s nicht!
New Kids Turbo
Red Cliff
The Experiment
The Grudge 3D
vincent will meer
Resident Evil - Afterlife
Auf der anderen Seite des Bettes.

Besonders beliebt sind derzeit die Filme Vorstadtkrokodile 3 und New Kids Turbo. Für beide Filme haben wir in den letzten Wochen zahlreiche Constantin Filmverleih Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. Offenbar will die Constantin Film Verleih GmbH mit diesen zigfach verschickten Abmahnungen einiges verdienen.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: was soll ich zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert vom Empfänger der Abmahnung regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Constantin Film Verleih GmbH sowie die Zahlung von € 956,00. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten sowie Schadensersatz zusammen. Für das Herunterladen eines einzigen Filmes finden wir dies eine stolze Summe!

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: soll ich das bezahlen?

Sofern über Ihren Internetanschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haben Sie eine Unterlassungserklärung zugunsten der Constantin Film Verleih GmbH abzugeben. Aber bitte nicht die Unterlassungserklärung, die Waldorf Frommer Ihnen mit der Abmahnung mitgeschickt hat. Denn ansonsten wird die Kanzlei Waldorf Frommer hierin ein Anerkenntnis oder wenigstens ein "Zeugnis gegen sich selbst" erkennen und den gesamten geforderten Betrag von Ihnen fordern.
Lassen Sie sich daher bitte auch nicht von dem Hinweis auf der vorgefertigten Unterlassungserklärung unten irritieren, dass die in Internetforen empfohlenen Änderungsvorschläge zu einer Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung führen können. Die insoweit zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt ist zwar nicht falsch, aber auch ziemlich nichtssagend: Wenn ich mit dem Auto gegen einen Baum fahre, kann dies dazu führen, dass mein Auto (oder der Baum) hierbei beschädigt wird. Wenn ich extrem langsam fahre, passiert meinem Auto nichts - und wenn ich eine gut formulierte modifizierte Unterlassungserklärung abgebe, ist diese wirksam und muss von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH angenommen werden.
Der geforderte Betrag ist nach unserer Einschätzung maßlos überzogen. In den allermeisten Fällen ist daher selbst bei einer im Grundsatz berechtigten Abmahnung ein deutlich geringerer Betrag zu zahlen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, unberechtigte Forderungen der Constantin Film Verleih GmbH abzuwehren.


Eingestellt am 23.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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