Abmahnung Escape Plan Waldorf Frommer Tele München

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Escape Plan Waldorf Frommer


Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat für zahlreiche Filme die Verwertunsgrechte. Unter anderem hat sie die Verwertungsrechte an dem Film Escape Plan. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt seit mehreren Jahren die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. In nicht unerheblichem Umfang spricht die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen aus. Der Abmahnung vorgeschalten ist die Ermittlung durch ein spezielles Ermittlungsunternehmen. Hierauf bedarf es eines Auskunftsverfahren gegenüber dem jeweiligen Provider vor dem zuständigen Landgericht. An die Adressdaten der Anschlussinhaber kann daher nur im Wege des Auskunftsverfahren gelangt werden. Der Provider darf die Daten erst aufgrund des Beschlusses aus dem Auskunftsverfahren herausgeben.


Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Escape Plan: Was wird von Ihnen gefordert?

In dem Abmahnschreiben wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie das Filmwerk
Escape Plan

zum Herunterladen Dritten weltweit angeboten haben. Der Verstoß muss hierbei letztlich nicht durch Sie selbst begangen worden sein, sondern kann auch durch Dritte, denen Sie eine Nutzungsmöglichkeit an dem Anschluss eingeräumt haben begangen worden sein. Näheres zu dieser Theamtik finden Sie in unserem Handbuch, dieses finden Sie auf unserer Website kostenlos zum Download:
Basiswissen Filesharing Handbuch
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert nunmehr von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes in Höhe von gesamt
€ 815,00

Mit Zahlungsausgleich und Abgabe der Unterlassungserklärung ist die Angelegenheit erledigt. Hierbei ist zu beachten, dass somit ausschließlich diese Angelegenheit erledigt wird.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnung Escape Plan: Was sollte getan werden?

Soweit der Nachweise nicht erbracht werden kann, dass der Verstoß nicht begangen wurden, so bietet sich die Abgabe einer modifzierten Unterlassungserklärung bereits aus Kostenaspekten an. Je nach Sachlage ist diese gegebenenfalls zu erweiteren um etwaigen Folgeabmahnungen betreffend weiterer Werke der Rechteinhaberin bzw. anderer Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer zu vermeiden. Diese sollte sorgsam erstellt werden. Bei richtiger Vorgehensweise kommt mitunter auch eine deutliche Reduktion des Forderungsbetrages in Betracht.


Eingestellt am 04.12.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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