Abmahnung Kanzlei Nagl Legal wegen Bildrechten

Abmahnung Kanzlei Nagl Legal für Manuel Moule (scotch-store)

Unserer Kanzlei wurde aktuell eine Bilder-Abmahnung der Kanzlei Nagl Legal, Inhaber Rechtsanwalt Thorsten Nagl LL.M., zur Bearbeitung vorgelegt. In der Abmahnung geht es wie bei anderen Bilder-Abmahnungen auch darum, dass dem Empfänger vorgeworfen wird, ein Bild des Mandanten der Kanzlei Nagl Legal unerlaubt verwendet zu haben. In diesem Fall geht es also um ein Lichtbild, an dem Herr Manfred Moule die Verwertungsrechte bzw. Urheberrechte hat, der ausweislich der Angaben in der Abmahnung über Ebay sowie über die Internetseite www.scotch-store.de Verkaufsangebote einstellt und hierzu selbst Lichtbilder anfertigt.
Mit der Abmahnung werden diverse Ansprüche geltend gemacht, die wir hier einmal anhand der uns zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung darstellen wollen.

Kanzlei Nagl Abmahnung Manuel Moule: was wird gefordert?

Rechtsanwalt Thorsten Nagl LL.M fordert für seinen Mandanten zunächst einmal Unterlassung. Dies ist das Hauptanliegen einer urheberrechtlichen Bilder-Abmahnung. In der uns vorgelegten Abmahnung wird auf der zweiten Seite dargelegt, dass der Mandant das Lichtbild insgesamt in zwei Aktionen eingestellt hat.
Dabei fordert Rechtsanwalt Thorsten Nagl den Empfänger der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Anders als in vielen anderen urheberrechtlichen Bilderabmahnungen ist hier jedoch kein Muster einer Unterlassungserklärung beigefügt. Stattdessen ist in der Abmahnung ausgeführt, dass es Aufgabe der Unterlassungsschuldners ist, eine Unterlassungserklärung zu formulieren. Dies ist zutreffend.
Daneben wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Ausgehend von einer Berechnung anhand der MFM-Bildhonorare von 2009 (MFM = Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) wird ein bestimmter Betrag errechnet, in unserem Fall € 750,00, wobei "entgegenkommenderweise nur" ein Schadensersatzanspruch in Höhe von
€ 500,00

gefordert wird. Außerdem werden Rechtsanwaltskosten gefordert, die ausgehend von einem bestimmten Gegenstandswert ermittelt werden. In unserem Beispielsfall werden die Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) mit
€ 260,79

angegeben. Insgesamt werden somit € 760,79 an Rechtsanwaltkosten und Schadensersatz gefordert.
Bei zahlreichen urheberrechtlichen Bilder-Abmahnungen wird noch ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Ein solcher Auskunftsanspruch wird in der hier besprochenen Abmahnung jedoch nicht geltend gemacht.

Kanzlei Nagl Abmahnung Manuel Moule: was tun?

Natürlich sollte die Abmahnung - wie jede urheberrechtliche Abmahnung - auf ihre Berechtigung überprüft werden. Bei Bilder-Abmahnungen ist jedoch an dem Vorwurf an sich in vielen Fällen etwas dran, weshalb sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung dringend empfiehlt. Andernfalls droht ein kostspieliges gerichtliches Verfahren. Da keine Unterlassungserklärung der Abmahnung beiliegt (was auch nicht erforderlich ist), sollte man die Unterlassungserklärung sauber formulieren und alle Unterlassungstatbestände mit aufnehmen, damit nicht doch die böse Überraschung in Form einer Klage oder einstweiligen Verfügung kommt.
Zu prüfen ist vor allem auch die Höhe der finanziellen Forderungen. Wenn der Abgemahnte nicht gewerblich bzw. unternehmerisch handelt, kommt eine deutliche Reduzierung sowohl der Rechtsanwaltskosten als auch des Schadensersatzes in Betracht. Hierzu kann und sollte Sie ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt beraten.
Gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine solche urheberrechtliche Bilder-Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 27.05.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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