Abmahnung Lampmann Haberkamm Rosenbaum: Timespeed GmbH und Camino Filmverleih GmbH

Lampmann Behn Rosenbaum Abmahnungen jetzt auch für die Timespeed GmbH

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum aus Köln heißt neuerdings Lampmann Haberkamm Rosenbaum und ist eine Kanzlei, die immer wieder einmal urheberrechtliche Abmahnungen an Internetnutzer verschickt. Bei bisherigen Abmahnungen von Lampmann Haberkamm Rosenbaum ging es vorwiegend um Filme. Zahlreiche Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnungen erfolgten für die Firma
Camino Filmverleih GmbH

Bereits seit einiger Zeit sind nach unserem Kenntnisstand keine Abmahnungen mehr für die Camino Filmverleih GmbH erfolgt. Unserer Kanzlei liegt derzeit eine Abmahnung der Firma
Timespeed GmbH

vor.

Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung: was wird mir vorgeworfen?

Die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum wirft in den derzeit nicht mehr aktuellen Abmahnungen den Anschlussinhabern eine Urheberrechtsverletzung vor. Sie sollen über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum über eine Tauschbörse verbreitet haben. Dabei wird in der Abmahnung von Lampmann Haberkamm Rosenbaum darauf hingewiesen, dass es erst einmal egal sein soll, ob Sie selbst als Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben oder ob diese durch eine dritte Person über Ihren Anschluss begangen wurde.
Sofern Lampmann Haberkamm Rosenbaum eine Abmahnung im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH verschickt, handelt es sich um Filme, bei der Timespeed GmbH um die unerlaubte Verwendung von Lichtbildern. Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Timespeed GmbH wegen einer (vermeintlich) fehlerhaften Bewertung bei Ebay vor.

Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung: was wird gefordert?

Bei Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnungen im Auftrag der Firma Camnino Filmverleih wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von € 1.200,00 gefordert. Bei Abmahnungen im Auftrag der Timespeed GmbH werden unterschiedliche Beträge gefordert. Hier wird in der Regel ein bestimmter Betrag an Rechtsanwaltskosten sowie ein weiterer Betrag als Schadensersatz gefordert.

Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung: sind diese Forderungen berechtigt?

Nach unserer Einschätzung gehen bei zahlreichen Abmahnungen die geforderten Beträge viel zu weit. Auch bei Abmahnungen durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum sollte die Angemessenheit der Forderung in jedem Einzelfall geprüft werden. Je nachdem, für welchen Auftraggeber welche Art von Werken abgemahnt wird, muss hier differenziert werden. Während einige Gerichte bei Film-Abmahnungen nach wie vor Beträge zubilligen, die aus unserer Sicht jenseits von Gut und Böse sind, ist die Lage bei Abmahnungen wegen der illegalen Benutzung von Bildern inzwischen differenzierter. Vor kurzem hat das Landgericht Köln, welches bislang überwiegend nicht gerade dafür bekannt war, dem Abmahnwahn seine Grenzen aufzuzeigen, die Abmahnkosten bei Bildern auf € 100,00 begrenzt. Hier lesen Sie die

In derartigen Fällen dürften sich die in der Abmahnung geforderten Beträge damit kaum noch durchsetzen lassen. Wir raten daher, den in der Abmahnung geforderten Betrag nicht ohne vorherige Prüfung zu bezahlen.

Abmahnung Lampmann Haberkamm Rosenbaum: was tun?

Wir haben bereits zahlreichen Abgemahnten erfolgreich helfen können und sind gerne bereit, auch Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum zu vertreten. Wir prüfen dabei in jedem Einzelfall, ob die in der Abmahnung genannten Forderungen berechtigt sind.


Eingestellt am 19.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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