Abmahnung Selig & Christ: AEGIS Multimedia Protection GmbH - PiraMMMida ПираМММида

AEGIS Abmahnung durch Selig & Christ

Bereits in der Vergangenheit war es zu Abmahnungen der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH aus Dortmund gekommen. Die Abmahnungen wurden von der Kanzlei Doreen Kruse aus Dortmund verschickt. Nunmehr lässt die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH, Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund, die Abmahnungen durch die Kanzlei Selig & Christ, Bremer Str. 19 1/2, 44135 Dortmund verschicken. Die Kanzlei Selig & Christ benennt auf ihrer Homepage

die bearbeiteten Rechtsgebiete: Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Gerade das Familienrecht nimmt einen großen Schwerpunkt ein. Offenbar will man nunmehr voll durchstarten und hat mit dem Verschicken urheberrechtlicher Abmahnungen einen neuen Schwerpunkt gegründet.
Neuerdings ist auf der Homepage der Kanzlei Selig & Christ ebenfalls ein Hinweis auf Abmahungen angebracht. Unter
http://www.seligundchrist.de/abmahnungen.html
werden einige Informationen rund um Abmahnungen der Kanzlei Selig & Christ gegeben. Allerdings wird die Lage durch die Kanzlei Selig & Christ naturgemäß ein wenig einseitig dargestellt. Anders als von Selig & Christ suggeriert gibt es selbstverständlich Mittel, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Selig & Christ Abmahnung: was wird gefordert?

Die Kanzlei Selig & Christ mahnt im Auftrag der AEGIS Multimedia Protection GmbH Urheberrechtsverletzungen an folgendem Film ab:
PiraMMMida ПираМММида

Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Selig & Christ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages von € 980,00.
Der Film PiraMMMida ПираМММида ist im April 2011 in Russland veröffentlicht worden. In Deutschland ist der Film PiraMMMida ПираМММида soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht.
Die Abmahnungen der Kanzlei Selig & Christ im Auftrag der AEGIS Multimedia Protection GmbH sind immer recht ähnlich aufgebaut. Auf der ersten Seite zeigt die Kanzlei Selig und Christ die anwaltliche Vertretung der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH an. Die Firma AEGIS Multimedia Protection ist nach Angaben der Kanzlei Selig & Christ Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Kinofilm PiraMMMida ПираМММида auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dem Empfänger der Abmahnung wirft die Kanzlei Selig und Christ vor, dass über seinen Internetanschluss mittels einer Tausbörse der Film PiraMMMida ПираМММида ohne Genehmigung der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Auf Seite 2 der Abmahnung teilt die Kanzlei Selig & Christ verschiedene Daten mit: Dateiname, IP Adresse, Datum, Uhrzeit, Hashwert, Client und Provider. Über die Firma Logistep konnte ein beweissicher der gerichtsverwertbare Nachweis der vorgeworfenen Urheberrchtsverletzung beigebracht werden. Dadurch sei Ihnen gegenüber als Anschlussinhaber der Nachweis einer Urheberrechtsverletzung geführt (wir sehen dies anders, dies jedoch nur als Anmerkung). Auf Seiten 2-3 der Abmahnung macht die Kanzlei Selig & Christ einige rechtliche Anmerkungen zu den angeblich der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH Ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche und zitiert einige Gerichsentscheidungen. Auf Seite 3 der Abmahnung folgt die Aufforderung, bis zu einem bestimmten Datum eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie € 980,00 auf das Konto der Kanzlei Selig & Christ Rechtsanwälte bei der Sparkasse Dortmund zu bezahlen. Auf Seite 4 folgt die Androhung gerichtlicher Schritte sowie die Unterschrift, Seite 5 enthält eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Als Anlage werden noch der Beschluss eines Landgerichts sowie eine Vollmacht der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH beigefügt.

Selig & Christ Abmahnung: was tun?

Wir können vor einer gründlichen Prüfung der Angelegenheit nicht zu einer voreiligen Zahlung des geforderten Betrages raten. Bei einer Abmahnung ist grundsätzlich zu prüfen, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zu Recht bestehen. Hier haben wir erhebliche Bedenken. Zum einen wird gerade bei russischen Filmen nicht immer die Berechtigung nachgewiesen, Abmahnungen in Deutschland aussprechen zu können. Zum anderen erscheint uns der Betrag von € 980,00 deutlich überhöht. Darüber hinaus ist mit den von der Kanzlei Selig und Christ vorgelegten Unterlagen noch kein Nachweis erbracht!
Nutzen Sie unsere Erstberatung. Unser Ziel ist: Sie zahlen überhaupt nichts. Falls dies nicht geht, zahlen Sie lediglich einen geringfügigen Betrag!


Eingestellt am 08.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,2 bei 4 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff