Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte: was tun?

Sony Music Entertainment Abmahnung durch Waldorf Frommer

Einer der größten Musikproduzenten und damit auch Rechteinhaber in Deutschland ist die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH. Diese verschickt Abmahnungen über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung. Vielfach erhalten wir Anfragen von Personen, die ebenfalls eine Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Frommer erhalten haben und unsicher sind, wie sie hierauf reagieren sollen. Wir möchten daher einen aktuellen Fall aus unserer täglichen Praxis darstellen, der zeigt, dass eine (richtige!) Verteidigung gegen eine Abmahnung, wie hier durch die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH, wichtig ist.

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: der aktuelle Fall

Einer unserer Mandanten erhielt zunächst im Februar 2011 eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung zeigte die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die anwaltliche Vertretung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH an und forderte von unserem Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 956,00 (€ 506,00 Anwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz). Bislang hatte die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH € 100,00 weniger gefordert, aber die Inflation schlägt offenbar auch hier durch...
Unser Mandant erhielt die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erst per Nachsendeauftrag. Er war im Herbst 2009 von Dresden nach Heidelberg gezogen, Waldorf Frommer hatte die Abmahnung noch an die alte Adresse nach Dresden verschickt. Nachdem unser Mandant Ende März 2011 zunächst selbst die Kanzlei Waldorf Frommer angeschrieben und mitgeteilt hatte, dass er zwischenzeitlich nicht mehr in Dresden lebt und seinen Anschluss dort im Herbst 2009 abgemeldet hatte, erhielt er kurz darauf ein weiteres Schreiben von Waldorf Frommer. Von dort wurde mitgeteilt, die "fristgerechte Abgabe einer rechtsverbindlichen Unterlassungserklärung wird derzeit zu Unrecht verweigert. Zudem wird die vollständige Erfüllung der berechtigen Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft offenbar rechtsirrig verweigert." Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte drohte in diesem weiteren Schreiben die gerichtliche Geltendmachung der angeblichen Ansprüche der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH unmittelbar an. Darauf wendete sich unser Mandant an unsere Kanzlei.

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: die Reaktion

In Fällen, in denen der Nachweis von unserem Mandanten nicht oder nur schwer geführt werden kann, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht erfolgt ist, raten wir regelmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um einer Klage der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH vorzubeugen. Nicht jedoch in diesem Fall. Da die Abmeldebestätigung des seinerzeitigen Providers nicht mehr vorlag, schrieben wir den Provider an und baten um eine Bestätigung der Abmeldung. Gleichzeitig schrieben wir Waldorf Frommer Rechtsanwälte an und lehnten jegliche Ansprüche der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Nach Eingang der Abmeldebestätigung durch den Provider schrieben wir die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte an und forderten diese auf, im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH auf die in der Abmahnung zu Unrecht geltend gemachten Ansprüche zu verzichten.

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: die Antwort von Waldorf Frommer

Heute erhielten wir ein Fax der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, mit dem nach einer Überprüfung der Angelegenheit mitgeteilt wurde, dass "die in dieser Angelegenheit geltend gemachten Ansprüche gegen Ihren Mandanten nicht weiter aurfrechterhalten und hiermit für gegenstandslos erklärt werden." Nach Mitteilung von Waldorf Frommer handelte es sich hier "allem Anschein nach um einen singulären Fall einer unzutreffenden Auskunftserteilung durch den Provider."
Wir haben daher im Namen unseres Mandanten die Kosten unserer Inanspruchnahme der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH in Rechnung gestellt und unsere Kostenberechnung an Waldorf Frommer Rechtsanwälte weitergeleitet.

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: was tun?

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass die Sach- und Rechtslage keineswegs immer und unzweifelhaft so eindeutig ist, wie Waldorf Frommer dies in den zahlreichen Schreiben behauptet. Auch wenn Waldorf Frommer in dem aktuellen Schreiben darauf hinweist, es handele sich bei der fehlerhaften Providerauskunft um einen Einzelfall, müssen wir darauf hinweisen, dass dem keineswegs so ist. Wir haben bereits mehrere Fälle erlebt, in denen die Providerauskunft nachweislich falsch war. Dennoch ist gegen den jeweiligen Mandanten von uns eine Abmahnung verschickt worden.
Eine Abmahnung ist daher immer im Einzelfall zu prüfen. Wenn ein Verstoß möglich ist, erscheint vielfach die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll. Die Zahlung irgendwelcher Beträge sollte jedoch nicht vorschnell vorgenommen werden.
Unser Ziel bei einer Waldorf Frommer Abmahnung für Sony Music:
Sie zahlen nichts oder nur einen Bruchteil der Forderung. Nutzen Sie unsere bundesweite Abmahnungshotline.


Eingestellt am 15.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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