Abmahnung U+C: BB-Video GmbH

BB-Video GmbH Abmahnung durch U+C

Die Firma BB-Video GmbH, Geschäftsführer Klaus Buttgereit, Schenkendorfstrasse 29, 45472 Mühlheim an der Ruhr, lässt über die Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte (U+C Rechtsanwaltsges. mbH, Geschäftsführer RA Thomas Urmann, Ladehofstraße 26, 93049 Regensburg) urheberrechtliche Abmahnungen verschicken. Die Abmahnungen der Kanzlei U+C für die BB Video GmbH beinhalten den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch den Empfänger der Abmahnung.

BB Video Abmahnung U+C: was wird mir vorgeworfen?

Sie als Empfänger der Abmahnung sollen ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben. Dies ist der von U+C im Namen der BB Video GmbH erhobene Vorwurf Ihnen gegenüber. Die Kanzlei U+C zeigt auf Seite 1 der Abmahnung die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Auftraggebers an, hier der Firma BB Video GmbH. Diese Firma BB Video GmbH sei Rechteinhaberin an einem bestimmten Filmwerk. Dabei handelt es sich in aller Regel um einen Erotikfilm. In der Abmahnung nennt die Kanzlei U+C einen bestimmten Zeitpunkt, einen Dateinamen, eine IP-Adresse, ein P2P-Netzwerk sowie einen Produktnamen. Über eine Ermittlungsfirma habe U+C feststellen lassen, dass das genannte Werk der BB Video GmbH über die genannte IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung erfolgt sei. Über eine Auskunftsklage gegen den Provider bei einem Landgericht habe U+C den Anschlussinhaber ermittelt. Das Landgericht habe dabei "eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß bejaht." Auf Seite 2 der Abmahnung setzt U+C dem Empfänger der Abmahnung eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Es folgen Ausführungen von U+C zu angeblichen Zahlungsansprüchen der BB Video GmbH (Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 25.000 €, Schadensersatz). Da die BB Video GmbH jedoch an einer gütlichen Einigung interessiert sei, bietet U+C einen Pauschalbetrag von € 650,00 an, gegen den sämtliche Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung abgegolten sein sollen. Auf Seite 3 der Abmahnung listet U+C die genauen Konditionen für den Vergleich auf und setzt nochmals eine Frist, bis zu der dieser Vergleich angenommen werden kann. Der Abmahnung beigefügt sind üblicherweise ein Überweisungsträger, eine Vollmacht der BB Video GmbH zugunsten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte sowie eine von U+C vorgefertigte Unterlassungserklärung.

BB Video Abmahnung U+C: geschieht das alles mit rechten Dingen?

Da haben wir persönlich zumindest unsere Zweifel. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Fälle erlebt, in denen unsere Mandanten uns glaubhaft versichert haben, nichts mit der in der Abmahnung von U+C vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung zu tun zu haben. Dennoch haben auch diese Mandanten teilweise mehrere Abmahnungen von U+C erhalten. Da wir unsere Mandanten nicht als Gelddruck-Maschinen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bzw. der Firma BB Video GmbH oder anderer U+C Auftraggeber ansehen, fordern wir inzwischen von dieser Kanzlei vor irgendeiner Zahlung erst einmal entsprechende Nachweise an. Erst nach Vorlage aller Nachweise nehmen wir zu der Forderung von € 650,00 Stellung.
Update 21.06.2011:
In den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Schreiben der Kanzlei U+C, in welchen U+C mitteilt, dass es aufgrund eines "Softwareupdates" durch den IT-Dienstleister der Kanzlei U+C zur Angabe einer fehlerhaften IP-Adresse in der Abmahnung gekommen sei. Das Schreiben betrifft aktuelle Abmahnungen der Kanzlei U+C. Die Schreiben wurden von U+C nicht an unsere Kanzlei verschickt, sondern wie die Abmahnung selbst an unsere Mandanten. Nach Vorlage entsprechender Nachweise werden wir uns die von U+C vorgelegten Dokomente sehr gründlich ansehen, um zu überprüfen, ob es sich tatsächlich nur um einen fehlerhaften Ausdruck in der Abmahnung oder um eine insgesamt fehlerhafte Ermittlung der IP-Adresse handelt. Dann wäre die Abmahnung nämlich unbegründet. Wir sind gespannt!

BB Video Abmahnung U+C: was tun?

Dennoch ist bei einer U+C Abmahnung dringend zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu raten. Denn ansonsten droht - sofern die Urheberrechtsverletzung begangen wurde - ein extrem kostspieliges Unterlassungsklageverfahren. Außerdem besteht die Vorgehensweise bei U+C darin, in möglichst kurzer Zeit eine erhebliche Vielzahl an Abmahnungen zu verschicken. Daher sollte auf keinen Fall die von U+C mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden, sondern eine eigens erstellte Unterlassungserklärung, die nicht nur weiteren Abmahnungen der BB Video GmbH, sondern zukünftigen Abmahnungen durch alle weiteren Auftraggeber von U+C von vorneherein ausschließt. Sollte bei einer solchen Unterlassungserklärung dennoch eine weitere U+C Abmahnung erfolgen, wäre diese unbegründet.
Wir haben schon zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erfolgreich bearbeitet. Unser Ziel ist dabei, dass Sie nichts oder nur einen geringen Teilbetrag bezahlen müssen. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!


Eingestellt am 15.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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