Abmahnung Universal Music GmbH: Rasch Rechtsanwälte

Universal Music GmbH Abmahnung

Eines der größten Unternehmen überhaupt, die Abmahnungen im Bereich Urheberrecht aussprechen lassen, ist die Firma Universal Music GmbH. Die Universal Music GmbH ist Produzentin zahlreicher Musikalben und verfügt daher über ein ganz erhebliches Repertoire an urheberrechtlich geschützten Werken. Dementsprechend zahlreich erfolgen auch die Abmahnungen der Universal Music GmbH.

Abmahnung Universal Music GmbH: was wird abgemahnt?

Wir können hier naturgemäß nicht alle Werke darstellen, die durch die Universal Music GmbH abgemahnt werden. Möglicherweise erfolgen auch nicht für alle Alben der Universal Music GmbH Abmahnungen. Nachfolgend geben wir daher lediglich einen Überblick über die häufigsten durch die Universal Music GmbH abgemahnten Werke:
Juli - Elektrisches Gefühl
Take That - The Flood
Lena - Satellite
Stromae - Alors On danse
Adel Tawil - Der Himmel soll warten
David Guetta feat. Rihanna - Who´s that Chick?
Lady Gaga - Bad Romance
Lady Gaga - Born This Was
Alphaville - I Die For You Today
Milow - North And South
Amy Winehouse - Back to Black
Caro Emerald - Deleted Scenes From The Cutting Floor Room
Sarah Connor - Real Love
Sarah Connor - Cold As Ice
The Black Eyed Peas - Just Can´t Get Enough
Jürgen Drews - Ich Bau Dir Ein Schloss
Unheilig - Große Freiheit
DJ Ötzi & Nik P - Ein Stern (Der Deinen Namen Trägt)
Rihanna - Only Girl In The World
Rihanna - What´s My Name

Wie gesagt erhebt diese Aufzählung keinen Anspruch auf Richtigkeit.

Abmahnung Universal Music GmbH: was wird gefordert?

In jeder Abmahnung fordert die Kanzlei Rasch von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH sowie die Zahlung eines Geldbetrages. Denn die Abmahnung soll sich ja für die Abmahner auch lohnen. Sofern lediglich ein einzelnes Lied abgemahnt wird, was bei Universal Music Abmahnungen inzwischen eher selten vorkommt, wird ein Betrag von € 500,00. Bei Abmahnungen, die ein ganzes Album der Universal Music GmbH betreffen, werden € 1.200,00 gefordert. Bei mehreren Alben werden deutlich höhere Summen gefordert.

Abmahnung Universal Music GmbH: was tun?

Wir halten von der Universal Music GmbH geforderten Beträge selbst im Fall einer ansonsen berechtigten Abmahnung für deutlich übertrieben. Unser Ziel ist es, dass Sie am besten überhaupt nichts bzw. wenn überhaupt, dann nur einen im Vergleich zu dem in der Abmahnung geforderten einen deutlich reduzierten Betrag zahlen müssen.
Gerne sind wir auch Ihnen nach Erhalt einer Universam Music Abmahnung behilflich!


Eingestellt am 23.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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