Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: Jason Derulo, BEATSTEAKS, REM und Co.

Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch für Warner Music Group Germany Holding GmbH

Auch die Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH verschickt in jüngster Zeit wieder vermehrt Abmahnungen wegen einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg. Dem Empfänger der Abmahnung wird dabei vorgeworfen, dass er ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH in einer Tauschbörse illegal zum Download angeboten und damit unerlaubt verbreitet habe. In der Regel geht es in den Abmahnungen um ganze Alben. Die Kanzlei Rasch verschickt jedoch in letzter Zeit zunehmend Abmahnungen, die keine Alben sondern Einzeltitel zum Gegenstand haben. Meistens handelt es sich dann um Abmahnungen wegen Chartcontainern. In diesem Fall werden mehrere Titel des Mandanten der Kanzlei Rasch zu einer Abmahnung zusammen gefasst.

Warner Music Group Abmahnung: Die Titel

Unserer Kanzlei liegen derzeit in Bezug auf die Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH insbesondere Abmahnungen an ganzen Alben vor. In letzter Zeit hatten die Abmahnungen der Warner Music Group vor allem Alben von Peter Fox, Jennifer Rostock, Deichkind und The Baseballs zum Inhalt. Die Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH hat jedoch vor kurzem folgende neue Alben herausgebracht:
Jason Derulo - Future History
Beatsteaks - Boombox
R.E.M - Collapse Into Now.

Auch an diesen Alben drohen daher Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch, die die Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH anwaltlich bei den Abmahnungen vertritt.

Warner Music Group Abmahnung: Die Forderung

Die Kanzlei Rasch hat zwischenzeitlich "Standardbeträge" entwickelt, die sie bei ihren Abmahnungen fordert. Dies gilt bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH genauso wie bei Abmahnungen für andere Unternehmen.
Sofern ein ganzes Album abgemahnt wird oder mehrere Einzeltitel (meistens etwa 10) zu einer Abmahnung zusammengefasst sind, fordert die Kanzlei Rasch üblicherweise
€ 1.200,00

Handelt es sich um 2 Alben, werden in der Abmahnung meistens
€ 2.100,00

geforder, quasi als eine Art Mengenrabatt.

Warner Music Group Abmahnung: was jetzt?

Wir halten die Beträge, die in derartigen Abmahnungen als Pauschale für Anwaltskosten und Schadensersatz gezahlt werden sollen, für generell deutlich überhöht. Dies gilt auch in Bezug auf Abmahnungen der Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH. Eine Zahlung des geforderten Betrages können wir daher nicht unbedingt anraten.
Wichtig ist hier auf jeden Fall die richtige Reaktion. Sofern zumindest nicht zu 100 % bewiesen werden kann, dass die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe unberechtigt sind, sollte in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte dabei nicht verwendet werden, um kein Schuldeingeständnis zu riskieren.
Gerne sind wir bei einer Abmahnung der Warner Music Group auch Ihnen behilflich.


Eingestellt am 18.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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