Abmahnung WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Nesola GmbH: Joy Denalane - Niemand (Was Wir Nicht Tun)

WeSaveYourCopyrights Abmahnung für Joy Denalane - Nesola GmbH

Die Künstlerin Joy Denalane wurde als Tochter einer Deutschen aus Heidelberg und eines Südafrikaners 1973 in Berlin geboren. Joy Denalane ist mit einem Musiker verheiratet, studiert an der FU in Berlin und macht selbst Musik. Joy Denalane hat bereits mehrere Tourneen erfolgreich absolviert, im Mai 2011 erschien ihr 4. Studioalbum namens Maureen.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Nesola GmbH Joy Denalane: um was geht es?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights ist recht neu im Abmahngeschäft. Rechtsanwalt Christian Weber, der Geschäftsführer der WeSaveYourCopyrights GmbH, war früher bei der Karlsruher und Frankfurter Kanzlei Nümann und Lang beschäftigt und hatte dort bereits Abmahnungen im Bereich Filesharing bearbeitet. Nunmehr hat er vor kurzem in Frankfurt mit WeSaveYourCopyrights eine eigene Kanzlei gegründet, von der aus er abermals Abmahnungen im Bereich Filesharing verschickt.
Was wir eher ein wenig ungewöhnlich finden ist der Umstand, dass auf der Homepage von WeSaveYourCopyrights selbst angegeben ist, dass WeSaveYourCopyrights Abmahnungen für die Nesola GmbH für einen Titel von Joy Denalane ankündigt. Es geht dabei um folgenden Titel:
Joy Denalane - Niemand (Was Wir Nicht Tun)

Dieser Titel Niemand (Was Wir Nicht Tun) ist von Joy Denalane feat. Max Herre. Es gibt einen Remix von Niemand (Was Wir Nicht Tun) mit Megaloh & Samy Deluxe.
Da WeSaveYourCopyRights jedoch eine sehr neue Kanzlei ist und daher noch wenige Erfahrungswerte bestehen, können Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights an anderen Werken von Joy Denalane bzw. im Auftrag der Nesola GmbH nicht ausgeschlossen werden.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Nesola GmbH Joy Denalane: was wird gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights sind recht umfangreich, auch im Vergleich zu Abmahnungen anderer Abmahnkanzleien. Ein Mandant unserer Kanzlei erhielt eine solche Abmahnung von WeSaveYourCopyrights, die aus rund 20 Seiten bestand. Dem Mandanten wird dabei die Verletzung des Urheberrechts an dem abgemahnten Titel vorgeworfen. In der WeSaveYourCopyrights Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Dies ist ein Betrag, der auch von zahlreichen anderen Abmahnkanzleien bei vergleichbaren Abmahnungen gefordert wird. Das ändert jedoch nichts daran, dass wir diesen Betrag bei einer Abmahnung, in der es nicht etwa um ein ganzes Album geht, sondern lediglich um einen einzlnen Titel, für zu hoch halten.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Nesola GmbH Joy Denalane: was tun?

Wenn wir eine Abmahnung bearbeiten, dann gilt unser größtes Anliegen vor allem auch dahin, dem Mandanten weitere Abmahnungen zu ersparen. Dies muss uneingeschränkt auch bei WeSaveYourCopyrights Abmahnungen gelten.
Zunächst ist daher nach Erhalt einer Abmahnung zu prüfen, ob diese berechtigt ist. Sofern die Abmahnung von WeSaveYourCopyrights im Einzelfall berechtigt ist oder - und dies ist leider sehr häufig, wenn etwa Kinder oder andere Haushaltsangehörige etwas aus dem Internet heruntergeladen haben, ohne sich daran zu erinnern was genau heruntergeladen wurde - zumindest nicht sicher das Gegenteil bewiesen werden kann, empfiehlt sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dies verhindert die meistens sehr kostenträchtige gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungserklärung und kann im Einzelfall auch weitere Abmahnungen verhindern. Daher raten wir auch davon ab, bei Verfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung einfach eine Vorlage aus dem Internet zu benutzen. Diese Vorlagen sind zwar vielfach geeignet, die Wiederholungsgefahr in Bezug auf den abgemahnten Titel zu beseitigen, nicht aber weitere Abmahnungen zu verhindern. Und hier sollte wenigstens verhindert werden, dass die Nesola GmbH weitere Abmahnungen verschickt und dass insgesamt für Werke von Joy Denalane weitere Abmahnungen erfolgen.
Außerdem ist es unser Anliegen, dass Sie keine unberechtigten Forderungen bezahlen müssen. Wir prüfen daher genau, ob in Ihrem Einzelfall die Abmahnung auch tatsächlich berechtigt war. Nur dann sollte aus unserer Sicht überhaupt über eine Zahlung nachgedacht werden. Die Zahlung sollte jedoch - wenn überhaupt - aus unserer Sicht deutlich reduziert werden.
Abmahnung WeSaveYourCopyrights erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen:
06221 434030 (Geschäftszeiten) oder
06221 3262121 (außerhalb der Bürozeiten)


Eingestellt am 11.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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