AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (heute: Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG) nach Kostenforderung RA Dr. Hauke Scheffler (München): Klageabweisung AG Bielefeld

Erneut Klage der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (heute: Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG) nach angeblicher Mandatserteilung Scheffler abgewiesen

Bereits vor einiger Zeit war eine Klage der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG, seinerzeit noch firmierend unter der Bezeichnung AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, gegen einen Mandanten unserer Kanzlei abgewiesen worden. Das Urteil datiert auf den 29.09.2011 (Aktenzeichen 41 C 652/11). Schon seinerzeit hielten wir die von Seiten der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG an den Tag gelegte Vorgehensweise als äußerst dreist. Da in der Zwischenzeit die Fälle jedoch zunehmen, in denen Betroffene sich von der Kanzlei des Münchner Rechtsanwalts Dr. Hauke Scheffler über den Tisch gezogen fühlen, wollen wir an dieser Stelle über einen der Fälle berichten. Als ich bei Google vor etwa 2 Jahren den Namen Dr. Hauke Scheffler bei Google eingab, sprangen mir sogleich die von Google vorgeschlagenen Suchkriterien Dr. Hauke Scheffler Betrug und Dr. Hauke Scheffler Abzocke ins Auge. Die Kombination des Namens eines Anwalts in Verbindung mit Schlagworten wie Betrug oder Abzocke ist äußerst ungewöhnlich. Ich möchte an dieser Stelle insoweit keine Wertung abgeben, allerdings stößt mir die immer wieder von der Kanzlei von Dr. Hauke Scheffler und der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG an den Tag gelegte Vorgehensweise jedes Mal auf.

Der Fall: Voranfrage bei Dr. Hauke Scheffler nach Abmahnung durch U+C

Ein heutiger Mandant unserer Kanzlei erhielt von der Regensburger Abmahnkanzlei U+C eine Abmahnung. Er soll angeblich über seinen Anschluss einen "Liebesfilm" mit dem Namen Brazilian Babes 2 illegal über eine Tauschbörse verbreitet haben und war von dieser Kanzlei aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie € 650,00 zu bezahlen.
Der Sohn des Mandanten schrieb eine gleichlautende Email an diverse Kanzleien, um vorab die Konditionen einer Beauftragung und die mögliche Vorgehensweise zu erfragen. Die Email schickte er u.a. an die Kanzlei des Münchner Rechtsanwalts Dr. Hauke Scheffler und auch an unsere Kanzlei. Da ihm unser Angebot zusagte, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen.

Die Rechnung des Dr. Hauke Scheffler

Auch die Kanzlei von Dr. Hauke Scheffler meldete sich per Email beim Sohn des Mandanten. Es wurden - wie üblich von dort - eine Vollmacht, Mandanteninformationen, eine Honorarvereinbarung sowie weitere Unterlagen geschickt. Da der Mandant durch Vermittlung seines Sohnes schließlich unsere Kanzlei beauftragt hatte, ignorierte er die Email der Kanzlei von Dr. Hauke Scheffler, ebenso wie die Emails der anderen Rechtsanwälte, denen er Voranfragen geschickt hatte. Wenn er die Honorarvereinbarung unterschrieben hätte, hätte er sich (ob wirksam oder nicht, sei dahingestellt) zur Zahlung einer Anwaltsvergütung in Höhe von rund € 2.000,00 verpflichtet!!!
Kurze Zeit später folgte für unseren Mandanten dann völlig unerwartet eine böse Überraschung: Er erhielt eine Rechnung über eine Erstberatung in Höhe von € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also € 226,10. Die Rechnung war abgetreten an die AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, heute firmierend unter Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG. Außer der Email hatte es keinen Kontakt gegeben, insbesondere kein Telefonat.
Wir haben für unseren Mandanten gegenüber der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG jegliche Forderungen zurückgewiesen, schließlich war nach unserer Einschätzung keinerlei Beratung erfolgt, weshalb natürlich auch keine Beratungsgebühr verlangt werden konnte.

Die Klage der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Die AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh fackelte nicht lange und verklagte unseren Mandanten auf Zahlung des geltend gemachten Betrages in Höhe von € 226,10 vor dem Amtsgericht Bielefeld, dem Wohnort unseres Mandanten. Wir beantragten Klageabweisung.
Das Amtsgericht Bielefeld hat erfreulicher Weise die Klage abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil stellte vor allem darauf ab, dass der Sohn nicht ausreichend bevollmächtigt war. Zu der Frage, ob tatsächlich eine Beauftragung vorlag - was wir definitiv nicht so sehen - brauchte das Gericht daher nicht Stellung nehmen.
Das Urteil des Amtsgericht Bielefeld vom 29.09.2011 (Aktenzeichen 41 C 652/11) finden Sie im Volltext hier:
Speichern Öffnen UrteilAGBielefeld110929.pdf (536,80 kb)
Die AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh bzw. Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG kann theoretisch noch den Sohn verklagen und als Vertreter ohne Vertretungsmacht in Anspruch nehmen. Dann müsste das Amtsgericht Bielefeld auch zu der Frage Stellung nehmen, ob tatsächlich die von der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München behauptete Auftragserteilung in Bezug auf eine Beratung vorlag. Auch müsste dann die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG vortragen, worin denn die angebliche Beratungsleistung der Kanzlei von Dr. Hauke Scheffler bestanden haben soll. Ich jedenfalls kann eine wie auch immer geartete Beratungstätigkeit nicht erkennen. Allerdings kann ich es menschlich nachvollziehen, weshalb zahlreiche Betroffene hier von Betrug oder Abzocke sprechen.

Forderung der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG?

Wenn auch Sie mit einer Forderung der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG konfrontiert werden, stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Forderungen aus einem Anwaltsvertrag an einen anderen Anwalt abzutreten. Da die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG selbst aus Anwälten besteht, ist eine Abtretung möglich. Auch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler kann seine Gebührenforderungen also an die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG abtreten.
Jede Forderung muss daher sorgfältig darauf geprüft werden, ob nicht doch Ansprüche bestehen. Allerdings haben wir in unserer Kanzlei bis heute (Stand: 21.02.2013) noch keine Forderung der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG aus abgetretenem Recht durch die Kanzlei Dr. Hauke Scheffler vorgelegt bekommen, die sich als berechtigt herausgestellt hat. Sämtliche diesbezüglichen Klagen der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG beziehungsweise der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh aus abgetretenen (angeblichen) Gebührenforderungen von Seiten der Kanzlei Dr. Hauke Scheffler gegen Mandanten unserer Kanzlei wurden abgewiesen.


Eingestellt am 21.02.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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