BaumgartenBrandt Klage Foresight Unlimited abgewiesen Amtsgericht Rostock

AG Rostock weist Filesharingklage von BaumgartenBrandt mit Urteil vom 05.10.2016 ab

Erfreuliche Post erhielt unsere Kanzlei diese Woche wieder einmal aus Rostock. Das Amtsgericht Rostock hat mit Urteil vom 05.10.2016 eine Klage gegen einen Mandanten unserer Kanzlei abgewiesen und entschieden, dass die Kosten des Verfahrens die Foresight Unlimited zahlen muss. Die Klägerin, vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt, kann noch innerhalb eines Monats Berufung zum Rostock einlegen. Wir werden gerne berichten, ob eine Berufung eingelegt wurde oder nicht.

Die Gründe für die Klageabweisung

Das Amtsgericht Rostock hat die Klage aus mehreren Gründen abgewiesen. Zum einen folgte das Gericht unserer Argumentation, dass die (angeblichen) Forderungen der Foresight Unlimited verjährt sind. Der angebliche Verstoß und die Abmahnung erfolgten im Jahr 2010, ein Mahnbescheid wurde noch im Jahr 2013 beantragt. Weil der Beklagte umgezogen war, konnte der Mahnbescheid dem Beklagten erst im Mai 2014 zugestellt werden, was aber zu spät war.
Zum anderen sah das Gericht vollkommen zu Recht auch keine Haftung des Beklagten. Neben dem Beklagten hatten 3 weitere Personen dessen Anschluss benutzt, das Ergebnis der Befragungen dieser Personen hatten wir in der Klageerwiderung mitgeteilt. Dies sah das Amtsgericht Rostock im Urteil vom 05.10.2016 (Aktenzeichen: 47 C 12/15) als ausreichend an und wies auch aus diesem Grunde die Klage ab.
Hier finden Sie das Urteil im Volltext:
Speichern Öffnen UrteilAmtsgerichtRostock.pdf (1,17 Mb)

Eingestellt am 13.10.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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