Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter WHO'S WHO

Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag Abmahnung jetzt durch die Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter

Wir haben in unserem Internetauftritt bereits an verschiedener Stelle über Abmahnungen von Herrn Christian Kaiser berichtet, firmierend unter rasscass Medien Content Verlag. Herr Christian Kaiser (rasscass Medien Content Verlag) bietet im Internet das Biografienlexikon WHO'S WHO an. Auf WHO'S WHO sind die Biografien zahlreicher Personen veröffentlicht. Wer aus WHO'S WHO Texte herauskopiert bzw. in seinem eigenen Internetauftritt verwendet, muss mit einer Abmahnung durch Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag rechnen. Bislang waren diese Abmahnungen durch eine andere Kanzlei erfolgt. Anfang April 2014 erhielten wir nunmehr erstmals eine Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag Abmahnung vorgelegt, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter ausgesprochen wurde. Wir wollen diese uns zur Bearbeitung vorgelegte Abmahnung an dieser Stelle einmal näher besprechen.

Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter Abmahnung Christian Kaiser: um was geht es?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Biografie im Internet verbreitet zu haben, die von Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag auf WHO'S WHO veröffentlicht worden war. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die diverse Ansprüche nach sich zieht.

Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter Abmahnung Christian Kaiser: was wird gefordert?

In der Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter für Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzansprüche und Ersatz der Anwaltskosten. Zum Schadensersatz wird ausgeführt, dass die Rechtsprechnung bei vergleichbaren Fällen einen Lizenzsatz in Höhe von € 100,00 monatlich in Ansatz bringt. Bezüglich der Anwaltskosten wird in der uns vorliegenden Abmahnung ein Gegenstandswert von € 15.000,00 angesetzt, was zu einem Gesamtbetrag in Höhe von € 865,00 führt.
Zur Abgeltung der Angelegenheit erklärt man sich neben der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung mit einem Pauschalbetrag in Höhe von
€ 1.200,00

einverstanden. Diese Forderungen durch die
Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter entsprechen den früheren Forderungen, die von Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag auch über seine zuvor beauftragte Kanzlei erhoben worden waren.

Rechtsanwaltskanzlei Jens J. Walter Abmahnung Christian Kaiser: was tun?

Wir wissen aus umfangreicher Erfahrung der letzten Jahre, in denen wir zahlreiche Christian Kaiser rasscass Medien Content Verlag Abmahnungen - freilich noch verschickt durch die zuvor beauftragte Kanzlei - bearbeitet haben, dass bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung droht. Sofern der Abgemahnte nicht als Privatperson handelte und nicht diverse andere Voraussetzungen erfüllt sind, kann die einstweilige Verfügung vor jedem Landgericht in Deutschland beantragt worden. Bislang erfolgte dies nach unserem Kenntnisstand immer oder zumindest überwiegend am Landgericht Hamburg. Eine einstweilige Verfügung führt aufgrund des nicht unerheblichen Gegenstandswerts zu erheblichen weiteren Kosten.
Daher sollte man in vielen Fällen eine - modifizierte - Unterlassungserklärung abgeben. Die finanziellen Forderungen sollte man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Oft ergibt eine Prüfung bei Abmahnungen, dass die geltend gemachten Forderungen überzogen sind.
Gerne beraten wir auch Sie und weisen überzogene Ansprüche für Sie ab.


Eingestellt am 04.04.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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