Daniel Sebastian Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung 1954: Alcatraz

Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung durch Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin verschickt weiter Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen. Wie üblich geht es dabei um Software, insbesondere um Simulationsspiele.
Bisher war bekannt, dass Daniel Sebastian im Auftrag diverser Rechteinhaber Abmahnungen verschickt. Einer der inzwischen recht zahlreichen Auftraggeber von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist die Firma
Daedalic Entertainment GmbH

Auch die Daedalic Entertainment GmbH ist Herstellerin von bzw. vertreibt Simulationssoftware. In der unserer Kanzlei vorliegenden Daniel Sebastian Abmahnung geht es um das Computerprogramm
1954: Alcatraz

Neben dem Spiel 1954: Alcatraz erfolgen Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian an zahlreichen anderen Computerprogrammen der Daedalic Entertainment GmbH.
Die Kanzlei Daniel Sebastian zeigt die anwaltliche Vertretung der Daedalic Entertainment GmbH an, teilt mit, dass die Daedalic Entertainment GmbH Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Computerprogramm 1954: Alcatraz ist und wirft dem Empfänger der Abmahnung vor, über eine Tauschbörse wie beispielsweise BitTorrent das Spiel 1954: Alcatraz illegal getauscht und damit verbreitet zu haben. Es werden zum "Nachweis" einige Daten in der Abmahnung auf Seite 2 (oben) aufgeführt. Nach recht umfangreichen Ausführungen wird der Empfänger der Abmahnung darauf aufmerksam gemacht, dass der Daedalic Entertainment GmbH gewissen Ansprüche zustehen sollen.
Die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian besteht aus mehreren Seiten Text sowie Anlagen wie der vorbereiteten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung Daniel Sebastian 1954: Alcatraz: was wird gefordert?

In den Abmahnung werden jeweils die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei der Unterlassungserklärung ist äußerste Vorsicht angebracht!! Der Pauschalbetrag variiert manchmal. In der uns diese Woche vorgelegten The Night Of The Rabbit Abmahnung wird der stolze Betrag von
€ 1.250,00

gefordert. Hiermit sollen alle Forderungen der Daedalic Entertainment GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Spiel 1954: Alcatraz abgegolten sein.

Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung Daniel Sebastian 1954: Alcatraz: was ist davon zu halten?

Anders als Anwaltsschreiben nach sog. Abofallen im Internet sollte der Abmahnung von Daniel Sebastian Beachtung geschenkt werden. Sofern der Verstoß tatsächlich begangen wurde und keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, droht die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs. Dann werden jedoch mehrere Tausend Euro fällig. Die Empfehlung bei Abo-Fallen, nicht auf die Anwaltsschreiben zu reagieren und erst dann zu antworten, wenn Post vom Gericht kommt, sollte auf diese Fälle auf keinen Fall übertragen werden. Denn dann kann es richtig teuer werden.
Es ist daher unbedingt zu überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Falls eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, sollte weiteren Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian vorgebeugt werden, damit man von Ihnen lediglich einmal den geforderten Pauschalbetrag und nicht mehrere Male diesen Betrag fordert. Den geforderten Betrag halten wir im Übrigen für deutlich überzogen. Wenn überhaupt eine Zahlung an die Kanzlei Daniel Sebastian bzw. die Firma Daedalic Entertainment GmbH zu leisten ist, dann ein deutlich reduzierter Betrag.

Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung Daniel Sebastian: was tun?

Gerne prüfen wir auch Ihre Daniel Sebastian Abmahnung auf ihre Berechtigung. Sofern nötig geben wir in Ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die Folgeabmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian wegen weiterer Computerspiele neben 1954: Alcatraz vorbeugt. Wir beraten Sie auch, ob und gegebenenfalls wieviel Sie überhaupt an Daniel Sebastian zu bezahlen haben.


Eingestellt am 03.04.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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