David Bowie: The Next Day Abmahnung Sony Music durch Kanzlei Waldorf Frommer München

David Bowie - The Next Day Vorsicht: Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Album David Bowie - The Next Day vorgeworfen wird. Das Album David Bowie - The Next Day von David Bowie weist als offizielles Erscheinungsdatum den 08.03.2013 aus. David Bowie - The Next Day ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer David Bowie - The Next Day ohne Erlaubnis der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das urheberrechtlich geschützte Album
David Bowie - The Next Day

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH nichts.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 956,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 506,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album David Bowie - The Next Day abgegolten.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung David Bowie - The Next Day: die Titel

Dies ist die Tracklist des Albums David Bowie - The Next Day von David Bowie. Üblicherweise wird das ganze Album durch die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH und die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Es ist jedoch auch möglich, dass die Sony Music Entertainment Germany GmbH einzelne Titel auskoppelt und die Verwertungsrechte überträgt. Dann sind auch Abmahnungen an den folgenden einzelnen Titeln des Albums David Bowie - The Next Day möglich:
1. The Next Day
2. Dirty Boys
3. The Stars (Are Out Tonight)
4. Love Is Lost
5. Where Are We Now?
6. Valentine's Day
7. If You Can See Me
8. I'd Rather Be High
9. Boss Of Me
10. Dancing Out In Space
11. How Does The Grass Grow?
12. Set The World On Fire
13. You Feel So Lonely You Could Die


Eingestellt am 12.02.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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