Denecke Priess & Partner Abmahnung Stock4B GmbH

Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten durch die Stock4B GmbH durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte

Aktuell wurde unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung wegen einer Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten durch einen Mandanten vorgelegt. Die Abmahnung ist ausgesprochen worden durch die Stock4B GmbH. Die Kanzlei, von der die Abmahnung verschickt wurde, ist die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte, die seit längerer Zeit auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig ist. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, die durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen worden waren. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über die im Namen der Stock4B GmbH ausgesprochen Abmahnung geben.

Stock4B GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: um was geht es?

Ihnen wird in der Abmahnung eine Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urhebergesetz vorgeworfen. An einem bestimmten Lichtbild ist die Stock4B GmbH aus München Inhaber der Verwertungs- und Nutzungsrechte. Dieses Bild soll der Empfänger der Abmahnung widerrechtlich verwendet haben. Hiergegen wendet sich Stock4B GmbH mit der durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung. Eine Abmahnung dient üblicherweise dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Stock4B GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: was wird gefordert?

Zunächst einmal sollen Sie die weitere Verwendung des Bildes unterlassen. Damit dies für Stock4B GmbH sichergestellt ist, sollen Sie sich hierzu im Rahmen einer Unterlassungserklärung verpflichten. Diese ist strafbewehrt. Das bedeutet, dass Sie - sofern Sie zukünftig hiergegen verstoßen - eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Firma Stock4B GmbH zu bezahlen haben.
Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung werden auch finanzielle Forderungen an Sie gestellt. In der uns aktuell vorgelegten, hier besprochenen Abmahnung werden beispielsweise folgende Beträge geltend gemacht:
Schadensersatz € 975,00
Recherchekosten € 85,00
Rechtsanwaltskosten € 281,30
Gesamtkosten € 1.341,30

Je nachdem, ob es sich um ein Bild oder mehrere Bilder handelt, wie lange diese verwendet wurden und ob es sich um eine gewerbliche oder private Nutzung der Bilder gehandelt hat, können die geforderten Beträge variieren.

Stock4B GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: was tun?

Zunächst einmal sollten die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe geprüft werden. Wenn sich der Vorwurf dem Grunde nach als berechtigt herausstellt, ist die Höhe der Forderungen zu überprüfen. In diesem Falle sollte auch unbedingt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, damit der Unterlassungsanspruch nicht bei Gericht landet, was mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dabei sollte jedoch unbedingt eine selbst formulierte Unterlassungserklärung verwendet und nicht die der Abmahnung beigefügte Erklärung verwendet werden.
Gerne können wir Ihre Abmahnung prüfen, wenn Sie auch betroffen sind. Wir haben umfangreiche und langjährige Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und konnten schon zahlreichen Mandanten erfolgreich helfen, überzogene Forderungen abzuwehren.


Eingestellt am 07.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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