Dr. iur. Hans G. Müsse Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung Sven Teschke

Sven Teschke Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse aus Hechingen-Beuren

Unserer Kanzlei wurde Ende letzter Woche eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch eine unberechtigte Bildernutzung zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung erfolgt durch Herrn Sven Teschke aus Büdingen und wird für diesen ausgesprochen durch die Hechingen-Beurer Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse.

Sven Teschke Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse: um was geht es?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er im Internet bei einem Warenverkaufsangebot ein Lichtbild ohne Genehmigung des Urhebers verwendet haben soll. Sven Teschke lässt in der Abmahnung mitteilen, dass er der Fotograf und damit der Urheber an dem genannten Lichtbild ist. Das Lichtbild ist urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung erfordert grundsätzlich den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Urheber. So auch die Ausführungen in der Abmahnung. Da ein solcher Lizenzvertrag mit Herrn Sven Teschke nicht vorliegt, werden in der von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse ausgesprochenen Abmahnung diverse Ansprüche geltend gemacht. Konkret geht es um den Vorwurf, dass das Lichtbild durch Herrn Sven Teschke beim zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingestellt wurde. Unter der Bedingung der Nennung des Urhebers, hier also Sven Teschke darf das Bild verwendet werden, ohne Nennung von Herrn Sven Teschke liegt hingegen laut den Ausführungen in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung vor.

Sven Teschke Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse: was wird gefordert?

In der uns vorgelegten Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
1. Unterlassung der Urheberrechtsverletzung
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung
3. Zahlung von € 1.356,20

Zu den jeweiligen Ansprüchen werden im weiteren Verlauf der Abmahnung nähere Ausführungen gemacht. Die Anwalstkosten werden mit € 460,20 zuzüglich € 20,00 Auslagenpauschale angegeben. Schadensersatz wid in der uns vorliegendne Abmahnung mit insgesamt € 800,00,00 angegeben (2 mal € 400,00). Bei der hier besprochen Abmahnung geht es um 2 Lichtbilder. Bei einer anderen Anzahl an Lichtbildern oder einer anderen Art der Nutzung können die geforderten Beträge variieren.
Die geforderten Beträge halten wir zumindest für den Fall privater Bildernutzung für deutlich überhöht.

Sven Teschke Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse: was tun?

Wenn sich der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung als berechtigt herausstellt, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte sorgsam formuliert sein, um nicht zu weit gehende Zugeständnisse an den Abmahner, hier also Herrn Sven Teschke zu machen. Unterbleibt eine Unterlassungserklärung ganz, kann die Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Hans G. Müsse für Herrn Sven Teschke den Unterlassunganspruch gerichtlich geltend machen, gegebenenfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Hier ist freilich zu beachten, dass es "nur" um das Namensnennungsrecht geht. Dies führt im Vergleich zu "normalen" Abmahnungen zu gewissen Besonderheiten. Die Ansprüche sollten daher genauestens geprüft werden.
Die finanzielle Forderungen sollten ebenso einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden.
Unsere Kanzlei hat bereits eine vierstellige Zahl urheberrechtlicher Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!


Eingestellt am 07.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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4 Kommentare zum Artikel "Dr. iur. Hans G. Müsse Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung Sven Teschke":

Am 18.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Kannn man nicht eine gegenklage einreichen, da gab es doch mal ein urteil, wenn man durch massenabmahnungen sein Geld verdient.
Ebenso hat man nur 7 Tage Zeit (wovon 2 tage postweg man abziehen muss). Kann man vielleicht gemeinsam gegen RA. Müssse und auch Sven Teschke (im internt wird gesagt er sei auch RA). Vielleicht sollte auch Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, wenn die die Konten ansehen würden von diesen 2 Personen und feststellen, dass der lebensunterhalt nur mit Abmahnung finanziert wird, so müsste das eindeutig sein, dass es vorsätzliches handeln ist, in wikipedia "nur auf wikipedia ist es okay" zu verwenden und wenn man auf seiner eigenen seite den wikipedia artikel verlinkt reicht es dann nicht aus und zack abmahnung. Das ist zu 100% Vorsatz, da es kaum jemand macht! Und wenn wir gemeinsam das nicht dicht machen, kommen viele andere auf die Idee. Also, wieviele angeklakte gibt es bisher hier?
Am 21.08.2014 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Eine "Gegenklage" ist hier m.E. nicht möglich. Eine Masssenabmahnung ist im Urheberrecht grundsätzlich zulässig, nämlich dann wenn es eine Vielzahl von Verletzungshandlungen gibt. Auf einem anderen Stern steht natürlich, ob die finanziellen Forderungen im Einzelfall der Höhe nach immer berechtigt sind.
Hier dürfte es sich aber aufgrund der Anzahl der Abmahnungen nicht einmal um eine Massenabmahnung handeln.
Am 20.01.2015 schrieb Ralf Mosny folgendes:
Auch ich bekam eine "Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungsklärung" von Dr. jur. Hans G. Müsse, der von dem Hobbyfotografen Sven Teschke beauftragt wurde. Bei mir geht es um 3 Bilder.
Es werden folgende Forderungen gestellt:
1. Schadenersatz in Hähe einer fiktiven Lizenzgebühr - 600,00 €
2. 19 % MWSt. - 114,00 €
3. Schadenersatz wegen Verletzung des Namensnennungsrechts - 600,00 €
4. 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus 9.000,00 € - 659,10 €
5. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG - 20,00 €
Summe 1.993,10 €
6. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Erst jetzt entdeckte ich wie sich der Hobbyfotograf Sven Teschke unter der URL http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Steschke mit dem Vermerk vorstellt: "Ich erkläre hiermit, dass ich einer Nutzung meiner Texte und Bilder unter den Bedingungen eines sogenannten „Gentlemen-Agreement“ ausdrücklich widerspreche."

Ist das ein Zufall, von den selben Leuten verklagt zu werden oder Methode?
Aufruf: Wenn noch andere solche Klagen von den selben Personen erhalten haben, würde mich das sehr interessieren. Danke.

Ralf.Mosny@sibien.de

PS.: Meine Daten dürfen ruhig veröffentlicht werden.

Am 08.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Einer unserer Redakteure hatte bei der Veröffentlichung eines kleinen Bildes zu einem Artikel über den Erfinder des Telefons Philipp Reis sich auch im Dschungel von gemeinfreien Bildern verirrt und vergessen die Quelle festzuhalten. In einem solchen Fall ist eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe kein Problem. Wir wurden nun auch von einer Unterlassungserklärung von über 700 Euro überrascht. Der Amateurfotograf und Angestellte der Büdinger Stadtverwaltung hatte zugeschlagen. Ob sein Vorgesetzter, Bürgermeister Spamer, über die unheimlichen Nebenverdienste informiert ist? Wir werden ihn fragen.
Herr Mosny, was haben Sie unternommen?

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