EMI Music Abmahnung Depeche Mode durch Rasch und Kornmeier & Partner

Depeche Mode Abmahnung Rasch + Kornmeier EMI Music

Für Titel von Depeche Mode erfolgen durch 2 verschiedene Kanzleien Abmahnungen. Die Verwertungsrechte an Depeche Mode Songs liegen in Deutschland bei der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Und EMI Music lässst sich bei Abmahnungen derzeit sowohl von der Kanzlei Rasch als auch von der Kanzlei Kornmeier vertreten. Sowohl Rasch als auch Kornmeier verschicken für die EMI Music als auch für andere Auftraggeber bereits seit Jahren Abmahnungen. Die Kanzlei Rasch verschickt dabei überwiegend Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an ganzen Musikalben (wobei für einen anderen Auftraggeber die Kanzlei Rasch auch im Bereich der German Top 100 einzelne Titel abmahnt), die Kanzlei Kornmeier & Partner versendet die Abmahnungen überwiegend wegen einzelner Musiktitel.

Rasch + Kornmeier Abmahnung EMI Music Depeche Mode: um was geht es?

Depeche Mode können im Pop-Geschäft quasi schon als Dinosaurier bezeichnet werden. Depeche Mode ist schon ewig da und noch immer nicht ausgestorben. Durch immer neue Songs und Fortentwicklungen hat es Depeche Mode geschafft, von den Siebziger Jahren bis heute immer aktuell zu bleiben und immer wieder zahlreiche Alben zu verkaufen und in die Charts zu stürmen.
Genauso zahlreich wie die Alben und Auszeichnungen von Depeche Mode sind auch die Abmahnungen, die im Auftrag der EMI Music von den Rasch Rechtsanwälten bzw. der Kanzlei Kornmeier & Partner erfolgen. Überwiegend werden dabei jedoch neuere Titel abgemahnt. Abmahnungen erfolgen beispielsweise für folgende Depeche Mode Titel:
Depeche Mode - Tour Of The Universe, Barcelona (Audio)
Depeche Mode - Tour Of The Universe, Barcelona (Video)
Depeche Mode - Remixes 2: 81-11
Depeche Mode - Platinum Collection

Abmahnungen an weiteren Alben / Einzeltiteln etc. von Depeche Mode können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn die Tauschbörsen insbesondere in Bezug auf aktuelle Titel überwacht werden, kann auch bei einem Download älterer Depeche Mode Titel keine Entwarnung gegeben werden.

Rasch + Kornmeier Abmahnung EMI Music Depeche Mode: was wird gefordert?

Wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haftet der Anschlussinhaber (von Ausnahmen abgesehen) auf Unterlassung. Und da der Unterlassungsanspruch einen recht hohen Gegenstandswert hat, aus dem sich die Anwaltskosten berechnen, werden auch vergleichsweise hohe Forderungen erhoben. Diese sollen sich auch dadurch rechtfertigen, dass neben den Anwaltskosten hierin auch Schadensersatz der Firma EMI Music enthalten ist. Bei aktuellen Abmahnungen werden von den beiden Kanzleien folgende Gesamtforderungen gestellt:
Abmahnung Kanzlei Rasch: € 1.200,00
Abmahnung Kanzlei Kornmeier & Partner: € 450,00

Die enorme Diskrepanz in der Forderungshöhe ergibt sich daraus, dass es sich bei EMI Music Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier überwiegend um einzelne Musiktitel handelt. Bei EMI Music Abmahnungen seitens der Kanzlei Rasch handelt es sich dagegen überwiegend um ein gesamtes Album.

Rasch + Kornmeier Abmahnung EMI Music Depeche Mode: was ist zu raten?

Hier ist ein wenig danach zu differenzieren, ob die Abmahnung von der Kanzlei Rasch oder von Kornmeier kam. Bei Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier ist das Risiko von Folgeabmahnungen deutlich höher als bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Da von Kornmeier nur einzelne Musiktitel abgemahnt werden und die vorgefertigte Unterlassungserklärung sich ja auch nur auf einen einzelnen Musiktitel bezieht, könnte für jeden einzelnen weiteren Titel, an dem die EMI Music die Verwertungsrechte hat und der ebenso (möglicherweise) über Ihren Anschluss getauscht wurde, eine weitere Abmahnung erfolgen. Und diese Folgeabmahnugen der EMI Music wären dann nicht mehr auf Depeche Mode beschränkt.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch ist das Risiko weiterer Abmahnungen der EMI Music nicht so groß wie bei Kornmeier Abmahnungen. Natürlich ist hier der in der Abmahnung geforderte Betrag um ein Vielfaches höher. Daher sollte hier genau geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist und wenn ja, in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite


Eingestellt am 19.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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