EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier Rasch Waldorf Frommer: Empire Of The Sun - Walking On A Dream

Abmahnungen EMI Music GmbH & Co. KG an Werken von Empire Of The Sun durch Rasch bzw. Kornmeier

Auch an Werken der Band Empire Of The Sun hat die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG die Verwertungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Da die EMI Music Germany GmbH & Co. KG es nicht allzu gerne sieht, dass ihre Alben bzw. Musikstücke kostenlos über Tauschbörsen verbreitet werden, geht sie hiergegen im Wege der Abmahnung vor. Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG erfolgten dabei durch folgende Kanzleien:
1. Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, An der Alster 6, 20099 Hamburg
2. Kanzlei Kornmeier & Partner, Hansaallee 23, 60322 Frankfurt am Main
3. Kanzlei Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München

Soweit uns bekannt ist werden derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München keine Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verschickt. Waldorf Frommer hatte jedoch in den letzten Jahren zahlreiche Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verschickt. Diese Abmahnungen bzw. die in den Abmahnungen erhobenen Forderungen sind zum Teil noch nicht verjährt und werden nach wie vor versucht, im Namen der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durchzusetzen. Uns ist ein Verfahren am Amtsgericht München bekannt, in dem die Kanzlei Waldorf Frommer in Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG (und im gleichen Verfahren auch noch im Namen eines anderen Tonträgerherstellers) die Kostenansprüche aus der Abmahnung eingeklagt hat.
Aktuelle Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG liegen uns sowohl von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte als auch von der Kanzlei Kornmeier & Partner vor.

EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Rechtsanwälte und Kornmeier & Partner: Empire Of The Sun

Auch die Verwertungsrechte der erfolgreichen Band Empire Of The Sun liegen bei der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Auch wenn Empire Of The Sun erst im Jahr 2007 gegründet wurde hatte die Band bereits im Jahr 2008 mit dem Album Walking On A Dream ihren großen Erfolg. Die Single-Auskopplung We Are The People aus dem Album Walking On A Dream schaffte es bis an die Spitze der Charts in Deutschland.

EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Kornmeier Empire Of The Sun: um was geht es?

Da Songs von Empire Of The Sun auch im Internet fleißig getauscht wurden ist die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG auch hier nicht untätig geblieben und hat vielen Personen einen "Liebesbrief" in Gestalt einer Abmahnung über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte oder die Kanzlei Kornmeier & Partner zukommen lassen.
EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg erfolgen für folgendes Werk:
Empire Of The Sun: Walking On A Dream (Album)

Rasch Rechtsanwälte teilen in der Abmahnung mit, die EMI Music Germany GmbH & Co. KG wolle sich nicht in jedem Fall auf ein gerichtliches Verfahren einlassen sondern strebe mit der Abmahnung eine außergerichtliche Einigung an. Daher wird eine vorbereitete Vergleichsannahmeerklärung der Abmahnung gleich beigelegt. Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music Germany GmbH & Co. KG unterschreiben sowie einen festen Betrag von
€ 450,00

bezahlen. Auch die Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Dabei geht es in der Regel jedoch nicht um ein ganzes Album, sondern um einen einzelnen Musiktitel, der sich auf einem Sampler oder Chartcontainer befindet. EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnungen durch Kornmeier & Partner erfolgen vor allem für folgenden Titel:
Empire Of The Sun - We Are The People (Single)

Auch die Kanzlei Kornmeier & Partner merkt in der Abmahnung an, dass man bzw. die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG sich nicht unbedingt auf ein gerichtliches Verfahren einlassen möchte, sondern an einer außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Hierfür wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music Germany GmbH & Co. KG gefordert sowie diesmal ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00

EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnung Rasch Kornmeier Empire Of The Sun: was jetzt?

Wir begrüßen es zunächst, dass die Kanzleien Rasch Rechtsanwälte und Kornmeier & Partner die erhobenen Unterlassungsansprüche nicht gleich gerichtlich geltend machen. Denn sonst würde dies zu Kosten führen, die den in der Abmahnung genannten Betrag um ein Vielfaches übersteigen würden. Freilich würden Rasch bzw. Kornmeier auch riskieren, dass der Unterlassungsanspruch in einem Gerichtsverfahren sofort anerkannt wird. In diesem Falle wären die Kosten nämlich von der EMI Music Germany GmbH & Co. KG zu bezahlen. Um dem vorzubeugen verschicken Rasch und Kornmeier die Abmahnung, denn dann müsste auch im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses bei gerichtlicher Geltendmachung nicht automatisch die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG die Kosten tragen. Die Abmahnung hat für die Kanzleien Rasch und Kornmeier & Partner natürlich noch den angenehmen Nebeneffekt, dass sich hierdurch mit relativ geringem Aufwand recht viel Geld verdienen lässt.
Die Sache ist recht kompliziert. Ob die Abmahnung berechtigt ist bzw. welche Zahlungen zu erfolgen haben, kann nicht pauschal und in 2 Sätzen beantwortet werden. Wir raten daher grundsätzlich, sich nach Erhalt einer Abmahnung zunächst beraten und die Abmahnung prüfen zu lassen.


Eingestellt am 20.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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