Fareds Abmahnung 2012 Frank Bülles Jens Kindervater - Spotlight

Spotlight Abmahnung der Kanzlei Fareds für Frank Bülles und Jens Kindervater

Frank Bülles und Jens Kindervater produzieren seit längerer Zeit zusammen Musik. Und ebenso lassen Frank Bülles und Jens Kindervater seit einiger Zeit über die Kanzlei Fareds Abmahnungen an Internetnutzer aussprechen. In einer Abmahnung, die ich heute per Email von einem Mandanten erhielt, geht es um den Titel:
Spotlight

Rechteinhaber an Spotlight sind sowohl Frank Bülles als auch Jens Kindervater. In der Abmahnung wird der Song betitelt mit
Kindervater - Spotlight

Die Abmahnung der Kanzlei Fareds kam Mitte Juni 2012, der Verstoß soll bereits im Mai 2012 erfolgt sein.

Spotlight Abmahnung Fareds Kindervater und Bülles: was wird gefordert?

Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Song Kindervater - Spotlight vorgeworfen. Die Kanzlei Fareds fordert dafür die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Jens Kindervater und Frank Bülles sowie eine einmalige Zahlung in Höhe von € 450,00. Hiermit sollen alle Ansprüche von Jens Kindervater und Frank Bülles aus der Urheberrechtsverletzung an dem Song Kindervater - Spotlight erledigt sein.
Wer jetzt jedoch denkt, dass es dabei bleibt, merkt spätestens beim Blick in den Briefkasten einige Wochen später, dass er sich schrecklich geirrt hat. Der eine Fall ist zwar erledigt, es liegen jedoch neue Fareds Abmahnungen im Briefkasten.
Wir zeigen Ihnen, wie man dies verhindern kann und wehren überzogene Ansprüche der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab.


Eingestellt am 11.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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