Fareds Abmahnung: Ell & Nikki - Running Scared

Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte: Ell & Nikki - Running Scared u.a.

Die Hamburger Kanzlei Fareds verschickt im Auftrag gleich verschiedener Auftraggeber Abmahnungen. Dem Empfänger einer solchen Abmahnung wird jeweils vorgeworfen, dass über seinen Anschluss aus ein bestimmtes Werk illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll.
Derzeit erfolgen durch die Kanzlei Fareds unter anderem Abmahnungen im Auftrag von
Frau Sandra Candie Bjurman, 21152 Malmö, Schweden und
Herrn Stefan Örn, 11352 Stockholm, Schweden.

Frau Bjurman und Herr Örn sind die Rechteinhaber an dem Lied
Ell & Nikki - Running Scared

welches durch den Gewinn des Eurovision Song Contest bekannt wurde. "Ell & Nikki - Running Scared" ist auch in den German Top 100 Single Charts zu finden.

Abmahnung Fareds: was werfen die mir vor?

Sie sollen illegal ein bestimmtes Werk, an dem ein Auftraggeber der Kanzlei Fareds die Urheberrechte hat, über eine Tauschbörse heruntergeladen und dadurch Dritten zum Download angeboten haben. Jedenfalls sollen Sie geduldet haben, dass dies über Ihren Anschluss geschehen ist. Die Kanzlei Fareds spricht insoweit von der sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers.
Hieraus leitet die Kanzlei Fareds verschiedene Ansprüche ab, die sie Ihnen als Empfänger der Abmahnung geltend macht:
Anspruch auf Unterlassung
Kostenerstattungsanspruch
Anspruch auf Schadensersatz
Anspruch auf Auskunftserteilung.

In der Abmahnung werden diese Ansprüche im Einzelnen dargelegt und beschrieben. Da man bei Fareds jedoch schnell Geld verdienen möchte, hält man sich nicht lange mit dem Auskunftsanspruch auf, sondern nennt einen konkreten Betrag, der von Ihnen gefordert wird:
€ 450,00.

Diesen Betrag sollen Sie innerhalb einer bestimmten Frist an die Kanzlei Fareds bezahlen. Ebenfalls sollen Sie gegenüber dem Auftraggeber der Kanzlei Fareds eine Unterlassungserklärung abgeben.

Abmahnung Fareds: soll ich zahlen und unterschreiben?

Der von Fareds geforderte Betrag ist für den Tausch eines einzigen Musiktitels sicherlich weit überzogen. Zwar gibt es Gerichte, die dies anders sehen. Damit es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, sollte man daher die richtige Strategie anwenden.
Eine Untelassungserklärung ist dann zwingend abzugeben, wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Unterlassungserklärung begangen wurde. Bitte verwenden Sie jeoch niemals(!) die von der Kanzlei Fareds vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie verpflichten Sich hierdurch nämlich nicht nur unwiderruflich zur Zahlung von € 450,00 (was in aller Regel überhaupt nicht notwendig ist), sondern Sie gehen auch das ganz erhebliche Risiko ein, dass die Kanzlei Fareds Ihnen weitere Abmahnungen schickt. Mit jeder weiteren Abmahnung fordert die Kanzlei Fareds von Ihnen weitere € 450,00. Die von Fareds abgemahnten Titel befinden sich in den meisten Fällen auf sog. Chartcontainern bzw. Samplern wie den German Top 100 Single Charts, den Bravo Hits, Future Trance oder The Dome. Auf diesen Samplern sind meistens noch mehrere andere Titel enthalten, an denen ein anderer Auftraggeber der Kanzlei Fareds die Rechte hat. Und schon kommt die nächste Abmahnung von Fareds.

Abmahnung Fareds - was tun?

Wenn eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, dann bitte so, dass keine weitere Abmahnung der Kanzlei Fareds mehr kommen kann. Und im Übrigen sollte immer genau geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlung zu erfolgen hat. In vielen Fällen ist dies nicht erforderlich. Und wenn, dann ist ein deutlich niedrigerer Betrag angemessen.
Gerne sind wir auch Ihnen bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds behilflich.


Eingestellt am 12.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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