Fareds Rechtsgesellschaft mbH Abmahnung 2013 Thomas Olbrich - The Perfect Fall

Thomas Olbrich - The Perfect Fall: Abmahnungen durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Thomas Olbrich im Jahr 2013

Thomas Olbrich lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Song Thomas Olbrich - The Perfect Fall vorgeworfen wird. Der Song Thomas Olbrich - The Perfect Fall ist vor kurzem offiziell erschienen und wird im Jahr 2013 von Thomas Olbrich vertrieben. Thomas Olbrich - The Perfect Fall ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Thomas Olbrich - The Perfect Fall ohne Erlaubnis von Thomas Olbrich im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg rechnen.

Thomas Olbrich Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2013: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Song
Thomas Olbrich - The Perfect Fall

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Thomas Olbrich nichts.

Thomas Olbrich Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für Thomas Olbrich. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Thomas Olbrich eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Thomas Olbrich - The Perfect Fall abgegolten.

Thomas Olbrich Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2013: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Thomas Olbrich - The Perfect Fall: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Song Thomas Olbrich - The Perfect Fall hat Thomas Olbrich außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Songs. Wenn möglicherweise weitere Songs von Thomas Olbrich über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nachfolgen. Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat neben Thomas Olbrich außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Jahr 2013 für Sie finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.


Eingestellt am 17.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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