Filesharing-Klagen beim Amtsgericht Wiesloch: BaumgartenBrandt Schulenberg Schenk Waldorf Frommer Rasch Rechtsanwälte

Zahlreiche Filesharing-Klagen beim Amtsgericht Wiesloch

Ende des Jahres 2013 ist der sog. fliegende Gerichtsstand weggefallen. Diese Gesetzesreform im November 2013 ging einher mit anderen Änderungen im Urheberrecht. So wurde für zukünftig ausgesprochene Abmahnungen der Gegenstandswert, aus dem sich die Kosten des abmahnenden Anwalts berechnen, für die Abmahnung auf € 1.000,00 begrenzt.
Wir begrüßen beide Gesetzesänderungen. Zum einen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich auf Seiten der abmahnenden Kanzleien bei den Filesharing-Fällen um Massenverfahren handelt, die eine hinreichende individuelle Bearbeitung des abmahnenden Anwalts als mindestens zweifelhaft erscheinen lassen. Damit verbieten sich dann aber unseres Erachtens Gegenstandswerte von bis zu € 50.000,00, die bislang von zahlreichen Abmahnkanzleien zugrunde gelegt wurden. Außerdem ist es sachgerecht, dass Privatpersonen nicht mehr an einem auswärtigen Gericht verklagt werden können, zu dem sie keinerlei Bezug haben. Bislang etwa konnten aufgrund des sog. fliegenden Gerichtsstandes im Urheberrecht auch Privatpersonen aus Wiesloch in München, Berlin oder Hamburg verklagt werden, was zwar rational kaum nachvollziehbar war, jedoch der geltenden Gesetzeslage entsprach. Die Abmahnkanzleien haben den fliegenden Gerichtsstand gerne ausgenutzt. Zum einen haben sie sich Zeit und Geld für Reisen zu den abgemahnten Internetnutzern gespart, zum anderen war die Rechtsprechung zumindest bislang gerade in München und auch in Hamburg sehr streng. In München wurden Filesharing-Klagen bislang mehr oder weniger durchgewunken, es gab kaum eine Möglichkeit der Verteidigung gegen die Forderungen der Abmahner.
Damit ist jetzt endgültig Schluss und es gilt auch im Filesharing- bzw. Urheberrecht für Privatpersonen das, was nach der Zivilprozessordnung für andere Fälle schon immer gilt: Klagen sind am allgemeinen Gerichtsstand einzureichen und das ist der Wohnort des Beklagten. Wer also in Wiesloch bzw. im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Wiesloch seinen Wohnsitz hat, muss zukünftig auch in Wiesloch verklagt werden und kann nicht mehr nach München oder Hamburg zu einem Prozess gezerrt werden.

Zunehmende Streuung der Klagen bundesweit, auch in Wiesloch

Der Wegfall des fliegenden Gerichtsstands hat zur Folge, dass Kanzlei wie BaumgartenBrandt, Schulenberg und Schenk oder Waldorf Frommer zunehmend dazu übergehen, abgemahnte Internetnutzer an deren Wohnort zu verklagen. Gerichte wie das Amtsgericht Wiesloch mussten sich nach unserem Kenntnisstand bislang nicht oder äußerst selten mit Filesharing-Klagen auseinandersetzen, für viele Richter sind die Fälle Neuland. Gerade beim Amtsgericht Wiesloch erleben wir derzeit eine regelrechte Klagewelle von Filesharing-Fällen durch die Kanzleien BaumgartenBrandt sowie Schulenberg und Schenk. Oft kommt es auch vor, dass zuvor ein Mahnbescheid ergangen war, gegen den (hoffentlich!) Widerspruch eingelegt wurde. In einigen Fällen ist in gerade in Klageverfahren, die von den Kanzleien BaumgartenBrandt bzw. Schulenberg und Schenk geführt werden, im Mahnbescheid ein nicht zuständiges Gericht angegeben, das den Rechtsstreit dann an das Amtsgericht Wiesloch abgibt. Dies liegt oftmals daran, dass die Kanzleien BaumgartenBrandt bzw. Schulenberg und Schenk zahlreiche Verfahren an ein Inkassobüro oder eine Inkassokanzlei (Condor, Focus, Rechtsanwalt Rudolph, Rechtsanwalt Edelmaier) abgegeben hatten und dort standardisiert - aber selten ganz fehlerfrei - Mahnbescheide beantragt wurden.
Für die Rechteinhaber bzw. die abmahnenden Kanzleien einerseits sowie für die abgemahnten Internetnutzer andererseits sind mit dieser Streuung der Verfahren Chancen und Risiken gleichermaßen verbunden. Die bislang häufig angerufenen Gerichte in Hamburg und Berlin stehen Filesharing-Klagen zunehmend kritisch gegenüber, hier konnten wir für Mandanten in der letzten Zeit erfreulicherweise mehrere Klageabweisungen erreichen. Daher kann es für Abmahnkanzleien wie BaumgartenBrandt, Schulenberg und Schenk oder Waldorf Frommer durchaus interessant sein, vor einem "neuen" Gericht zu klagen, das sich bislang noch nicht mit Filesharing auseinandersetzen musste. Die Klagebegründungen, die wir inzwischen mehrdutzendfach vorliegen haben, sind in der Regel sehr umfangreich und legen die bislang ergangene Rechtsprechung ganz im Sinne der Klägerseite aus. Das kann sich lohnen, wenn der Abgemahnte dem nichts oder nur wenig entgegensetzt. Denn erfahrungsgemäß sind Juristen und somit auch Richter, die sich mit einer bislang fremden Rechtsmaterie erstmalig auseinandersetzen müssen, dankbar, wenn sie von den Parteien die Rechtslage erläutert bekommen. Damit besteht jedoch für den abgemahnten Internetnutzer die Gefahr, dass der Richter die von Klägerseite zitierten Entscheidungen auf den vorliegenden Fall anwendet, obwohl die Entscheidungen vielleicht aufgrund aktuellerer Rechtsprechung gar nicht mehr relevant sind.
Wichtig ist daher, dass sich Abgemahnte aktiv gegen eine solche Klage zur Wehr setzen und dem Richter die aktuelle Rechtsprechung vor allem auch des BGH und die aktuellen Entscheidungen einzelner anderer Gerichte vor Augen führen. Insbesondere der BGH hat sich in den letzten 4 Jahren in mehreren Entscheidungen grundlegend zur Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing-Klagen geäußert. Wichtig ist daher, dass man in seiner Klageerwiderung auf die relevanten Umstände eingeht, sofern der Sachverhalt hierfür Anhaltspunkte bietet. Gerade wenn dritte Personen - Familien- bzw. Haushaltsangehörige, Besucher, WLAN - Zugriff auf den Anschluss hatten, ist eine Haftung des Anschlussinhabers äußerst fraglich.

Filesharing-Klage beim Amtsgericht Wiesloch: was jetzt?

Wenn auch Sie vor dem Amtsgericht Wiesloch verklagt wurden, beispielsweise von den Kanzleien BaumgartenBrandt, Schulenberg und Schenk oder Waldorf Frommer, sollte man einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche übernimmt. Wir haben in den letzten Jahren mehrere Tausend Abgemahnte erfolgreich außergerichtlich und etliche Betroffene gerichtlich erfolgreich vertreten und führen derzeit zahlreiche Filesharing-Verfahren vor zahlreichen Gerichten, auch vor dem Amtsgericht Wiesloch. Gerne übernehmen wir auch Ihre Vertretung. Von unserem Kanzleisitz in Heidelberg aus ist eine Vertretung vor dem Amtsgericht Wiesloch problemlos möglich.


Eingestellt am 30.06.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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