Frayaria Adult Entertainment UG Abmahnung Kanzlei Rechtsanwalt Carsten Peter: Lola P. My First Act

Lola P. My First Act: Rechtsanwalt Carsten Peter Abmahnung im Auftrag der Frayaria Adult Entertainment UG

Aktuell erfolgen über die Kanzlei von Rechtsanwalt Carsten Peter Abmahnungen für die Frayaria Adult Entertainment UG. Diese hat die alleinigen Verwertungsrechte an Filmen wie zum Beispiel Lola P. My First Act. Und diese Filme werden natürlich auch in Tauschbörsen verbreitet, was die Frayaria Adult Entertainment UG unterbinden möchte. Aus diesem Grunde hat sie Rechtsanwalt Carsten Peter damit beauftragt, im Falle ermittelter Urheberrechtsverletzungen mittels Abmahnungen gegen die betroffenen Internetnutzer vorzugehen.

Carsten Peter Abmahnung Frayaria Adult Entertainment: wie kommen die an meine Daten?

Derartige Abmahnungen erfolgen üblicherweise, nachdem Rechteinhaber wie die Frayaria Adult Entertainment UG bzw. Rechtsanwaltskanzleien wie die von Rechtsanwalt Carsten Peter zunächst zwei Schritte durchgeführt haben: In einem ersten Schritt werden die Tauschbörsen durch eine spezielle Ermittlungsfirma überwacht. Diese setzt eine Software ein, um die IP-Adresse festzustellen, wenn das Angebot eines Filmes wie zum Beispiel Lola P. My First Act festgestellt wird. Da IP-Adressen üblicherweise dynamisch sind und man an eine IP-Adresse keine Abmahnung versenden kann, wird in einem zweiten Schritt durch einen Gerichtsbeschluss der Provider verpflichtet, die Daten des Anschlussinhabers preiszuggeben. Dieses Verfahren ist in § 101 Abs. 9 UrhG geregelt und damit zulässig. Es handelt sich dabei auch nicht um Vorratsdaten, die insoweit einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tritt daher hier nicht zu.

Carste Peter Abmahnung Frayaria Adult Entertainment: was will man von mir?

Die Firma Frayaria Adult Entertainment UG möchte natürlich in erster Linie, dass Sie derartige Urheberrechtsverletzungen an dem Film Lola P. My First Act zukünftig unterlassen. Zu diesem Zweck wird von Ihnen eine Unterlassungserkärung gefordert. Außerdem sollen Sie einen festen Betrag in Höhe von
€ 900,00

an die Kanzlei von Rechtsanwalt Carsten Peter bezahlen. In der Abmahnung findet sich meistens noch der Hinweis, dass die eigentlich angemessenen Beträge deutlich über diesem Betrag liegen und der "Vergleichsbetrag" auf einem Entgegenkommen des Mandanten beruhe.

Carsten Peter Abmahnung Frayaria Adult Entertainment: wie reagiere ich hierauf?

Häufig werden bei derartigen Abmahnungen vollkommen überzogene Forderungen gestellt. Außerdem ist die Rechtslage nicht immer so eindeutig, wie dies in der Abmahnung steht. Es gibt von der Rechtsprechung entschiedene Fälle, in denen der Anschlussinhaber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung der IP-Adresse nicht haftet, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung.
Gerne beraten wir auch Sie bei einer solchen Abmahnung und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber der Frayaria Adult Entertainment UG bzw. Rechtsanwalt Carsten Peter.


Eingestellt am 12.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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