Give Me A Sign Abmahnung Remady feat. Manu-L GSDR GmbH

GSDR GmbH Abmahnung Give Me A Sign von Remady feat. Manu-L

Als ich das erste Mal von Abmahnungen am Titel Give Me A Sign von Remady feat. Manu-L gehört habe, musste ich erst einmal Google anschmeissen, um zu wissen um was es geht. Mir hatten weder die Interpreten Remady feat. Manu-L noch der Titel Give Me A Sign etwas gesagt. Wahrscheinlich gehöre ich mit Ü30 schon zum alten Eisen, und das obwohl ich mir immer brav die aktuellen Bravo Hits kaufe. Mein Freund Google brachte mich dann aber auf den neuesten Stand.
An dem Titel Give Me A Sign von Remady feat. Manu-L hat die GSDR GmbH die Verwertungsrechte. Und die GSDR GmbH lässt sich schon seit längerer Zeit von der Kanzlei Kornmeier & Partner vertreten, die für GSDR in großer Zahl Abmahnungen verschickt. Neuerdings erfolgen auch für den Titel Give Me A Sign von Remady feat. Manu-L GSDR Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner.

Höhe der Forderung

Kornmeier & GSDR wollen vom Empfänger den Betrag von
€ 450,00
.
Hiermit gibt man sich mit den Ansprüchen aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Give Me A Sign zufrieden.

Was ist zu beachten?

Sorgen Sie für 2 Dinge:
1. Sorgen Sie dafür, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner Ihnen keine weiteren Abmahnungen wegen anderer Songs zukommen lässt. Leider ist es nicht hilfreich den Briefkasten zuzuschweißen. Es gibt jedoch andere Wege!
2. Zahlen Sie nicht bzw. nicht zu viel. Selbst wenn sich eine Zahlung nicht vermeiden lässt konnten wir die von der Kanzlei Kornmeier & Partner geforderten Beträge bislang noch immer reduzieren.

Soll ich die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auf keinen Fall. Ansonsten riskieren Sie (vergleiche oben)
1. weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen anderer Songs
2. eine viel zu hohe Zahlung

Was tun?

Wir sorgen dafür, dass Sie die oben formulierten Ziele erreichen. Dabei erstellen wir für Sie (sofern notwendig) eine passende Unterlassungserklärung und prüfen die Abmahnung auf ihre Berechtigung. Falls eine Zahlung sich nicht vermeiden lässt, übernehmen wir die Verhandlungen mit der Kanzlei Kornmeier & Partner, um eine deutlich Reduzierung der Forderungen zu erreichen.


Eingestellt am 22.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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