Hans-Dieter Henkel Abmahnung SMC Shoot Media Consulting: Alischa und ihre Freundinnen - 9 Frauen 2 Schwänze

Abmahnung der SMC-Shoot Media Consulting durch Hans-Dieter Henkel

Im April 2012 erhielten wir erstmals eine Abmahnung von einem Mandanten zur Bearbeitung vorgelegt, die von Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel ausgesprochen worden war. Hans-Dieter Henkel ist Fachanwalt für Strafrecht und hat seinen Kanzleisitz in der Lautererstraße 12 in 55116 Mainz. Die Abmahnung ist überschrieben mit folgenden Betreffzeilen:
SMC Shoot- Media- Cons. ./. (Name des Abgemahnten)
Illegaler Download/ Upload des HARDCORE-PORNOFILMS: "Alischa und ihre Freundinnen- 9 Frauen- 2 Schwänze"

In der Abmahnung zeigt Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel die anwaltliche Vertretung der Firma SMC-Shoot Media Consulting, Inhaberin Adeline Shavers an. Bereits aus der Überschrift wird der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf ersichtlich, nämlich dass es über den Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers ein illegaler Download bzw. Upload eines Hardcore Pornofilms stattgefunden haben soll.

Hans-Dieter Henkel Abmahnung SMC Shoot Media Consulting: um was geht es?

In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um den Film
"Alischa und ihre Freundinnen" (9 Frauen - 2 Schwänze)

An diesem Film soll die Firma SMC Shoot Media Consulting, Inhaberin Adeline Shavers, die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzen. Der Film "Alischa und ihre Freundinnen" (9 Frauen - 2 Schwänze) soll laut den Angaben in der Abmahnung am 22.11.2011 in Deutschland veröffentlich worden sein und seither als DVD u.a. in Sexshops verkauft werden. Über Google konnte ich den Film "Alischa und ihre Freundinnen" (9 Frauen - 2 Schwänze) leider nicht finden.

Hans-Dieter Henkel Abmahnung SMC Shoot Media Consulting: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Alischa und ihre Freundinnen" (9 Frauen - 2 Schwänze) fordert Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel von dem Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma SMC Shoot Media Consulting sowie eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von
€ 650,00

Sofern diesen Forderungen nachgekommen wird, erklärt sich die SMC Shoot Media Consulting "ausnahmsweise" bereit, die Sache sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich als erledigt zu betrachten.

Hans-Dieter Henkel Abmahnung SMC Shoot Media Consulting: was tun?

Auch wenn es sich bei dem Film "Alischa und ihre Freundinnen" (9 Frauen - 2 Schwänze) um ein pornographisches Werk handelt und in der Abmahnung steht, die Firma SMC Shoot Media Consulting behalte sich die Erstattung einer Strafanzeige vor, sollte man nicht blindlings auf die Forderungen in der Abmahnung eingehen, sondern die Berechtigung der Abmahnung sorgfältig prüfen bzw. prüfen lassen. Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte in dieser Fomr in keiner Weise unterschrieben werden. Zum einen ist dort eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 angegeben. Ohne jegliche Vertragsstrafe ist eine Unterlassungserklärung zwar nicht wirksam, in der genannten Höhe kann die Unterlassungserklärung jedoch sicherlich nicht verlangt werden. Auch enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Hans-Dieter Henkel ein Anerkenntnis bezüglich der Forderung in Höhe von € 650,00.
Wir konnten schon in zahlreichen Fällen bei einer Abmahnung helfen. Kontaktieren Sie uns. Wir können für sie die Rechtslage beurteilen.


Eingestellt am 05.04.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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