Hawaiian Art Network LLC (HAN) Abmahnung Samwer u. Kroll + Taylor Wessing

Aktuelle Abmahnung der Hawaiian Art Network LLC durch Kanzlei Samwer umd Kroll

Unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Hawaiian Art Network LLC (abgekürzt HAN) vor. Derzeit erfolgen die Abmahnungen der Hawaiian Art Network LLC durch die Kanzlei Samwer u. Kroll aus Sprockhövel. Eine unserer Kanzlei vorliegende Abmahnung der Hawaiian Art Network LLC aus dem Jahr 2011 erreichte unsere Mandantin durch die Kanzlei Taylor Wessing. Ob nunmehr beide Kanzleien nebeneinander von der Hawaiian Art Network LLC beauftragt sind oder ob das Mandat von Taylor Wessing vollständig auf die Kanzlei Samwer und Kroll übergegangen ist, können wir von hier aus nicht beurteilen. Der Gegenstand der Abmahnungen ist jedoch der gleiche. In allen unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnungen geht es darum, dass eine Urheberrechtsverletzung an einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild der Hawaiian Art Network LLC geltend gemacht wird.

Hawaiian Art Network LLC Abmahnung Samwer u. Kroll: um was geht es?

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll aus Sprockhövel für die Hawaiian Art Network LLC geht es um ein geschütztes Lichtbild. Die Kanzlei Samwer und Kroll teilt mit, dass die Hawaiian Art Network LLC auf der Internetseite www.hawaiipictures.com zahlreiche Bilder u.a. von Hawaiian Photography und von Hawaiian Prints zur entgeltlichen Vermarktung vorhalte. Es werden zwei Screenshots mit Bildern vorgelegt. Einmal ein Screenshot des Originalbildes der Hawaiian Art Network LLC, einmal ein Screenshot der Homepage des Abgemahnten. Insoweit entspricht die Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll den Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing für die Hawaiian Art Network LLC, nur mit dem Unterschied, dass die Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing in Farbe gehalten waren, die Abmahnungen der Kanzlei Samwer und Kroll dagegen in schwarz-weiß.

Hawaiian Art Network LLC Abmahnung Samwer und Kroll: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird von der Kanzlei Samwer und Kroll die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Hawaiian Art Network LLC gefordert. Das Muster einer Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.
Daneben wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Mit einem solchen Auskunftsanspruch werden üblicherweise Schadensersatzansprüche vorbereitet. Je nachdem wie die Auskunft ausfällt, wird die Höhe des geforderten Schadensersatzes beziffert.
Anwaltskosten werden ebenfalls keine beziffert. Diese werden wohl nach Auskunftserteilung noch gesondert geltend gemacht.
Bei einer uns vorliegenden Hawaiian Art Network LLC Abmahnung durch die Kanzlei Taylor Wessing im Jahr 2011 waren Anwaltskosten in Höhe von
€ 459,40

sowie zusätzlich Schadensersatz in Höhe von
€ 1.230,00

gefodert worden.

Hawaiian Art Network LLC Abmahnung Samwer und Kroll: was tun?

Zunächst sollte man die Berechtigung der Abmahnung durch einen Spezialisten prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist begründet. In einer uns vorligenden Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll beispielsweise hatte die Mandantin bereits im letzten Jahr eine Unterlassungserklärung gegenüber der Hawaiian Art Network LLC abgegeben, damals aufgrund einer Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing. Ob die Höhe der finanziellen Forderungen angemessen ist, kann naturgemäß erst dann beurteilt werden, wenn die Forderungen konkret beziffert sind.


Eingestellt am 06.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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