IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung für die MG Premium Ltd.: Pornofilme

Neue Abmahnkanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung für MG Premium Ltd.

Seit einiger Zeit werden wieder verstärkt Pornofilme in Deutschland abgemahnt. Es gibt inzwischen einige Anwaltskanzleien in Deutschland, die Pornofilme abmahnen. Neu ist seit kurzem, dass auch durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen verschickt werden.

Rechtsanwältin IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung MG Premium Ltd.: um was geht es?

Von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hinter der der aus Berlin stammende und im Bereich Filesharing seit Jahren abmahnende Rechtsanwalt Daniel Sebastian steht, erfolgen derzeit im Auftrag der MG Premium Ltd. Abmahnungen für ein Musikalbum. Bei aktuellen MG Premium Ltd. Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht es beispielsweise um folgenden Pornofilm:
Hot Mic

Wie viele andere Pornofilme neben Hot Mic durch die noch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt werden, bleibt abzuwarten.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung MG Premium Ltd.: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgeworfen, den Pornofilm Hot Mic heruntergeladen und zugleich verbreitet zu haben. Und da die MG Premium Ltd. nach den Angaben in der Abmahnung die Verwertungsrechte an Hot Mic hat, macht sie verschiedene Ansprüche Ihnen gegenüber in der Abmahnung geltend, unter anderem:
Unterlassung
Auskunft
Schadensersatz
Anwaltskosten

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der MG Premium Ltd. sowie die Zahlung eines Betrages von
€ 747,10

abgegolten sein soll. In einigen IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht es gleich um 2 Pornofilme. In diesen Fällen werden
€ 947,10

gefordert.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung MG Premium Ltd.: muss ich das bezahlen?

Es kommt im Bereich Filesharing immer wieder vor, dass Werke abgemahnt werden, für die die abmahnende Firma überhaupt nicht die Verwertungsrechte hat. Daher achte ich bei derartigen Abmahnungen immer genau darauf, ob der abmahnenden Firma auch tatsächlich die Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte in Deutschland zustehen. Aus zahlreichen Abmahnugnen im Fimbereich, die ich bearbeitet habe, kam mir die Berechtigung der abmahnenden Firma zweifelhaft vor.
Vor einer Zahlung sollte daher immer die Berechtigung der MG Premium Ltd. geprüft werden. Insbesondere sollte nachgewiesen werden, dass die MG Premium Ltd. auch tatsächlich die Verwertungsrechte an Hot Mic bzw. einem anderen abgemahnten Pornofilm hat.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung MG Premium Ltd.: was tun?

Vor einer Zahlung würde ich die Vorlage vollständiger Nachweise abwarten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man die Abmahnung ignorieren sollte. Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH musste als Vertreterin bei einem gerichtlichen Auskunftsverfahren bereits dazu vortragen, dass der MG Premium Ltd. die Verwertungsrechte an dem Album zustehen. Wenn sich die MG Premium Ltd. bzw. die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH also sicher sind, dass über Ihren Anschluss aus das Album verbreitet wurde, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Dies führt zu deutlich höheren Kosten!
Sofern daher der genannte Pornofilm tatsächlich über Ihren Internetanschluss heruntergeladen bzw. verbreitet wurde, raten wir vorsorglich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auf keinen Fall sollte jedoch die Unterlassungserklärung verwendet werden, die von der MG Premium Ltd. zusammen mit der Abmahnung an Sie verschickt wurde. Denn dies bedeutet oft ein Anerkenntnis.
Abmahnung erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung MG Premium Ltd. Update

Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Abmahnungen der MG Premium Ltd. über die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen. In einer uns vor kurzem vorgelegten Abmahnung ging es um die beiden Filme
Recline and Unwind
Still Wet

Für die dem Mandanten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an den beiden Filmen Recline and Unwind und Still Wet fordert die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH insgesamt
€ 947,60

sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der MG Premium Ltd..


Eingestellt am 26.04.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff