Kornmeier Abmahnung GSDR GmbH: Fard - Invictus, Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr

GSDR GmbH Abmahnung durch Kornmeier & Partner

Die Frankfurter und Kölner Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt bereits seit längerer Zeit Abmahnungen an Internetnutzer. Üblicherweise werden die Abmahnungen vom Frankfurter Büro von Kornmeier & Partner ausgesprochen. Dies gilt auch für Abmahnungen für die GSDR GmbH.

GSDR GmbH Abmahnung: um was geht es?

Für die GSDR GmbH werden immer wieder unterschiedliche Abmahnungen ausgesprochen. Die Firma GSDR GmbH hat die Verwertungsrechte an zahlreichen einzelnen Musiktiteln. Und für diese einzelnen Titel erfolgen Abmahnungen. In aktuellen GSDR GmbH Abmahnungen geht es beispielsweise um folgende Titel:
Fard - Invictus
Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk der GSDR GmbH, beispielsweise also Fard - Invictus oder Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr in einer Tauschbörse zum Download bereitgehalten zu haben. Viele Personen, die eine solche Abmahnung der GSDR GmbH erhalten haben, wissen nicht, dass sie mit dem Download gleichzeitig auch die jeweilige Datei für Dritte freigeben. Dies ist die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung und diese Uploadmöglichkeit kann auch von hierau spezialisierten Unternehmen ermittelt werden.

GSDR GmbH Abmahnung: was wird gefordert?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der GSDR GmbH sowie die Zahlung von pauschal
€ 450,00

Hiermit soll der gesamte vorgeworfene Verstoß abgegolten sein.

GSDR GmbH Abmahnung: was tun?

Zunächst ist einmal zu prüfen, ob der Vorwurf stimmt. Zu prüfen ist auch eine etwaige Verantwortlichkeit Dritter, die über den eigenen Anschluss eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben. Keinesfalls sollte man die Abmahnung als Abzocke oder Betrug ansehen. Im Fall der berühmten Abofallen im Internet kann zwar durchaus von Betrug bzw. Abzocke gesprochen werden. Um einen solchen Fall handelt es sich hier jeoch nicht. Wird die Abmahnung ignoriert, drohen empfindliche Folgn.
Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, sollte zwingend eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mofifizierte Unterlassungserklärungen finden sich auch im Internet. Diese sind auch in der Regel geeignet, den in der Abmahnung vorgeworfenen Verstoß zu umfassen und die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Allerdings hat die GSDR GmbH neben den Titeln wie beispielsweise Fard - Invictus oder Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr noch zahlreiche andere Titel, an denen sie die Verwertungsrechte hat. Und da Titel wie Fard - Invictus oder Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr sich meistens auf einem Sampler oder einem Chartcontainer befinden, drohen hier weitere Abmahnungen: von der GSDR GmbH genauso wie von weiteren Auftraggebern der Kanzlei Kornmeier & Partner. Daher empfiehlt sich hier die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die dieses Risiko ausschließt.
Wir haben sehr umfangreiche Erfahrung mit GSDR Abmahnungen und sonstigen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich. In zahlreichen Fällen konnten wir den zu zahlenden Betrag deutlich reduzieren.


Eingestellt am 16.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff