Kornmeier und Partner Abmahnung 2013 GSDR GmbH: Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12

Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12 Abmahnung GSDR GmbH durch Kornmeier & Partner

Im Jahr 2013 erfolgen wieder durch die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner wieder einmal zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der GSDR. Aktuell geht es dabei um den Song
Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12

Der Song Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12 ist auf zahlreichen Compilations zu finden. In einer unserer Kanzlei aktuell zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung der GSDR GmbH ist der Song Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12 auf German Top 100 Diese Compilations sind immer ein wenig gefährlich, da hier zahlreiche einzelne Titel enthalten sind, für die ebenfalls noch Abmahnungen ausgesprochen werden können.

Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12 Abmahnung GSDR GmbH: was wird gefordert?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert zunächst, dass der Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der GSDR GmbH abgibt. Ein Muster ist bereits der Abmahnung beigefügt. Weiter soll ein pauschaler Betrag gezahlt werden. Dieser beträgt derzeit
€ 450,00

Damit soll die Urheberrechtsverletzung insgesamt abgegolten sein, freilich nur an dem EINEN Song Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12

Master Blaster – Hypnotic Tango 2k12 Abmahnung GSDR GmbH: was tun?

Unterschreiben Sie bitte nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, Sie tun sich hierdurch in der Regel keinen Gefallen! Zum einen ist der geforderte Betrag recht hoch und kann selbst bei einer berechtigten Abmahnung regelmäßig deutlich reduziert werden. Wenn jedoch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgeschickt wird, ist ein Nachverhandeln kaum noch möglich.
Außerdem sollte man stets Folgeabmahnungen wegen anderer Titel auf dem Sampler - beispielsweise den German Top 100 - zu verhindern suchen. Dies kann durch eine gut formulierte Unterlassungserklärung gelingen.
Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir auch Ihnen!


Eingestellt am 31.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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