Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer Abmahnung Fareds Hamburg: Lolita Jolie Joli Garcon

Abmahnung durch die Hamburger Kanzlei Fareds für Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer

Unsere Liste der Auftraggeber der Hamburger Kanzlei Fareds ist inzwischen auf deutlich über 20 angewachsen. Wir aktualisieren unsere Liste fortlaufend, sobald uns ein neuer Auftraggeber der Kanzlei Fareds bekannt wird. Damit wollen wir verhindern, dass unsere Mandanten, die von der Kanzlei Fareds erhalten haben, erneut Abmahnungen von Fareds erhalten. Inzwischen sind bei Fareds Abmahnungen Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer aufgetaucht. Wir werden somit auch Martin Brandl und Matthias Dunckelmeyer in unsere Liste aufnehmen.

Brandl und Dünckelmeyer Abmahnung Fareds: was wird abgemahnt?

Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer haben die Verwertungsrechte an Musikwerken. Derzeit erfolgen für die beiden durch die Kanzlei Fareds Abmahnungen an folgendem Musikwerk:
Lolita Jolie - Joli Garcon

Dieser Titel befindet sich auf aktuellen Chartcontainern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben "Lolita Jolie - Joli Garcon" demnächst auch Abmahnungen an anderen Werken von Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer ausgesprochen werden.

Update 29.04.2012

Diese Woche erreichte uns eine weitere Abmahnung von Martin Brandl und Matthias Dünkclmeyer über die Kanzlei Fareds, diesmal für folgenden Song:
Lolita Jolie - La prémiere fois

Brandl und Dünckelmeyer Abmahnung Fareds: was wird gefordert?

Bei der Kanzlei Fareds, die nach meinem Eindruck zwischenzeitlich zur größten Kanzlei für Abmahnungen an Einzelmusiktiteln in Deutschland geworden ist, werden in einer Abmahnung jeweils Beträge in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Daneben sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber Martin Brandl und Matthias Dünckelmeyer abgeben.

Brandl und Dünckelmeyer Abmahnung Fareds: was tun?

Auch wenn zumindest dann, wenn die eigene Unschuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, sollte man sich davor hüten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu verwenden. Bei Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Fareds im Musikbereich gehen bei uns immer die Alarmglocken an. Für uns ist in diesem Falle das Wichtigste, den Mandanten weitere Abmahnungn durch die Kanzlei Fareds zu ersparen. Dazu benutzen wir unsere bereits oben erwähnte Liste. Hierdurch wollen wir sicher stellen, dass die Kanzlei Fareds Sie nicht mit weiteren Abmahnungen "beglücken" kann.
Gerne helfen wir auch Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Fareds erhalten haben!


Eingestellt am 07.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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