Negele & Kollegen Video Art Holland: Sweethearts Special part 21 – Real Redheads

Video Art Holland Abmahnung Sweethearts Special part 21 – Real Redheads

Die Firma Video Art Holland versendet derzeit wieder einmal verstärkt urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. Dies ist zumindest der Vorwurf, der in den Abmahnungen erhoben wird. Ähnliche Abmahnungen der Video Art Holland haben wir bereits früher immer wieder erlebt. Derzeit geht es um den Film Sweethearts Special part 21 – Real Redheads. Die Firma Video Art Holland zeigt in der Abmahnung an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film Sweethearts Special part 21 – Real Redheads. Da jedoch eine Urheberrechtsverletzung festgestellt und dokumentiert worden sei, geht man jetzt mittels Abmahnung gegen Sie vor.

Video Art Holland Abmahnung Real Redheads: was wird gefordert?

Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung teilt die Kanzlei Negele & Kollegen in der Abmahnung mit, dass die Firma Video Art Holland einen festen Pauschalbetrag von Ihnen fordert sowie eine Unterlassungserklärung. Der Pauschalbetrag bei Abmahnungen an dem Film Sweethearts Special part 21 – Real Redheads beträgt derzeit üblicherweise
€ 750,00

Dies ist zwar etwas weniger, als dieselbe Kanzlei bei anderen Filmen fordert, jedoch immer noch eine stolze Summe für einen solchen Film!

Video Art Holland Abmahnung Real Redheads: was tun?

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Firma Video Art Holland erhalten haben, sollten Sie unedingt darauf achten, dass die Ihnen gegenüber erhobenen finanziellen Forderungen im Rahmen bleiben. Die Video Art Holland produziert und erstellt zahlreiche derartige Filme wie Sweethearts Special part 21 – Real Redheads. Gerade hier kommt es besonders häufig zu Folgeabmahnungen wegen anderer Filme. Daher sollten Sie gleich bei der ersten Abmahnung darauf achten, dass keine weiteren Abmahnungen dazukommen, denn ansonsten werden jedesmal Beträge von € 750,00 oder mehr gefordert.
Gerne erstellen wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung, die Folgeabmahnungen vorbeugt. Außerdem können wir für Sie die Forderungen aus dieser einen Abmahnung entweder ganz zurückweisen oder aber erheblich reduzieren. Hierzu kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Gerne beraten wir Sie hierzu!


Eingestellt am 09.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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