Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung DBM Videovertrieb GmbH Annoncen Luder 26

Negele Zimmel Greuter Beller DBM Videovertrieb GmbH Abmahnung

Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller hat sich darauf spezialisiert, für Dutzende verschiedene Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verfolgen. Die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen sollen dabei jeweils über Tauschbörsen erfolgt sein. Die DBM Videovertrieb GmbH, welche Pornofilme wie Annoncen Luder 26 vertreibt, ist einer der zahlreichen Auftraggeber der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Am Beispiel von Annoncen Luder 26 wollen wir Ihnen eine solche Abmahnung einmal vorstellen. Abmahnungen wegen anderer Filme sind weitgehend identisch.

Negele Zimmel Greuter Beller DBM Videovertrieb GmbH Abmahnung: um was geht es?

Um die angeblich illegale Zurverfügungstellung des Filmwerks Annoncen Luder 26 in einer Tauschbörse.

Negele Zimmel Greuter Beller DBM Videovertrieb GmbH Abmahnung Annoncen Luder 26: was wird gefordert?

Ihr Geld sowie Ihre Unterschrift! Insgesamt sollen Sie einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 850,00

oder auch einmal
900,00

bezahlen sowie eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Negele Zimmel Greuter Beller DBM Videovertrieb GmbH Abmahnung Annoncen Luder 26: was tun?

Es gibt genau 2 Fehler, die man auf keinen Fall nach einer solchen Annoncen Luder 26 Abmahnung tun sollte. Man sollte auf keinen Fall
1. die beigefügte Erklärung unterschreiben
2. nicht reagieren

Wer überhaupt nicht reagiert, riskiert die gerichtliche Geltendmachung, die schnell mehrere Tausend Euro kostet. Wer die beigefügte Erklärung unterschreibt, riskiert zweierlei:
1. Zahlung des in der Abmahnung geforderten Betrages
2. Zahlreiche weitere Abmahnungen wegen anderer Filme

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist bei uns für zahlreiche Folgeabmahnungen bekannt. Wer dies nicht riskieren möchte, geht lieber gleich zu einem erfahrenen Anwalt. Insgesamt ist dies mit Abstand am billigsten! Wenn auch Sie eine Abmahnung für den Film Annoncen Luder 26 erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!


Eingestellt am 08.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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