Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann Abmahnung Astragon Entertainment GmbH: The Hunter - Call of the Wild

Astragon Entertainment GmbH Abmahnung durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann

Bereits seit einiger Zeit ist die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für den in Hamburg ansässigen Computerspielproduzenten Astragon Entertainment GmbH tätig. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, die die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann im Auftrag der Firma Astragon Entertainment GmbH an Internetnutzer ausgesprochen hat. Nunmehr wurde uns eine Abmahnung an dem Computerspiel The Hunter - Call of the Wild vorgelegt. Wir wollen die aktuelle Abmahnung zum Anlass nehmen, über diese Abmahnungen einmal näher zu informieren.

Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann Astragon Entertainment GmbH: um was geht es?

Die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann zeigt in der Abmahnung unter Versicherung anwaltlicher Vollmacht die anwaltiche Vertretung der Firma Astragon Entertainment GmbH an und verweist darauf, dass die Vorlage einer Vollmacht im Original nicht erforderlich ist. Dies ist insoweit zutreffend. In der Abmahnung ist weiter ausgeführt, dass die Firma Astragon Entertainment GmbH Inhaberin der ausschließlichen weltweiten Nutzungsrechte an dem Computerspiel
The Hunter - Call of the Wild

ist und Dritten die Nutzung der Rechte verbieten kann. Ein beauftragter technischer Dienstleister habe ermittelt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Datei mit dem Computerspiel The Hunter - Call of the Wild über einen Internetanschluss hochgeladen wurde. Dieser Internetanschluss, der über die IP-Adresse ermittelt wurde, soll zum Verstoßzeitpunkt dem Empfänger der Abmahnung zugewiesen worden sein. Über einen Auskunftsbeschluss vor einem bestimmten Gericht gegen den Provider - im Falle eines Anschlusses der Deutschen Telekom AG beispielsweise ist dies das Landgericht Köln - habe man den Provider zur Auskunftserteilung verpflichtet, der dann den Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber zum Verstoßzeitpunkt angegeben habe.
Da gegen den Anschlussinhaber, über dessen Anschluss eine Rechtsverletzung an dem Computerspiel The Hunter - Call of the Wild begangen wurde, nach der Rechtsprechung des BGH eine Vermutung der Täterschaft bestehe, werden dem Anschlussinhaber gegenüber diverse Ansprüche geltend gemacht.

Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann Astragon Entertainment GmbH: was wird gefordert?

Wie bei urheberrechtlichen Abmahnungen üblich wird von Ihnen als Empfänger der Astragon Entertainment GmbH Abmahnung von Seiten der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass Sie sich bei Meidung einer Vertragsstrafe verpflichten, das Computerspiel The Hunter - Call of the Wild nicht öffentlich zugänglich zu machen. Verstoßen Sie gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung zukünftig, haben Sie eine Vertragsstrafe an die Astragon Entertainment GmbH zu bezahlen. In der vorformulierten Unterlassungserklärung, die der hier besprochenen Abmahnung beilag, ist kein bestimmter Betrag angegeben. Vielmehr soll diesen Betrag die Firma Astragon Entertainment GmbH bestimmen und im Zweifel soll ein Gericht über die Angemessenheit der Höhe entscheiden.
Neben der geforderten Unterlassungserklärung wird eine finanzielle Entschädigung für die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Spiel The Hunter - Call of the Wild gefordert.
Die finanziellen Forderungen schlüsseln sich auf in zu erstattende Rechtsanwaltkosten und den Lizenzschaden. Der Lizenzschaden wird dabei mit bis zu € 5.000,00 angegeben, die Rechtsanwaltskosten mit € 551,00. Außerdem könnten noch anteilige Kosten für das Auskunftsverfahren gegen den Provider gefordert werden.
Da der Empfänger der Abmahnung mit der Höhe dieser Forderungen "finanziell überfordert sein" dürfte, wird in dem Schreiben der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann als Vergleichsangebot die Zahlung in Höhe von
€ 850,00

vorgeschlagen. Auch dies ist in der Praxis urheberrechtlicher Filesharing-Abmahnungen üblich: Es werden zunächst sehr hohe finanzielle Forderungen dargestellt, damit das folgende Angebot einer Vergleichszahlung dem Anschlussinhaber als lukrativ erscheint.

Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann Astragon Entertainment GmbH: was ist jetzt zu tun?

Ihnen wurde zur Erfüllung der Ansprüche durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann eine Frist gesetzt. Diese Frist ist meistens ziemlich kurz gehalten, sollte jedoch dennoch eingehalten werden. Freilich sind vor allem die finanziellen Forderungen in vielen Fällen überzogen, manchmal ist eine Abmahnung dem Anschlussinhaber gegenüber gänzlich unbegründet.
Bevor man daher auf eine solche Abmahnung reagiert wird, sollte man unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie beraten, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt auch eine geeignete Unterlassungserklärung gegenüber der Astragon Entertainment GmbH erstellen, die wirksam ist, jedoch nicht weiter geht als unbedingt erforderlich.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann erhalten haben, beispielsweise im Auftrag der Firma Astragon Entertainment GmbH in Bezug auf das Computerspiel The Hunter - Call of the Wild, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir konnten schon zahlreichen Betroffenen helfen und berechnen für unsere Tätigkeit ein faires Pauschalhonorar. Ein erstes kurzes Beratungssgespräch ist kostenlos, hier nennen wir dann auch unser Pauschalhonorar für den Fall der Beauftragung.


Eingestellt am 03.07.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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