Pantaleon Entertainment GmbH Frau Ella Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Frau Ella: Abmahnung der Pantaleon Entertainment GmbH durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2014

Das neue Jahr 2014 ist gerade einmal wenige Tage alt und schon erreichten uns die gleich mehrere Abmahnungen aus dem Hause der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zwischen den Jahren 2013 und 2014 war im Abmahngeschäft zum Glück einmal ein wenig Ruhe eingekehrt, da begann das Jahr 2014 gleich mit einem Paukenschlag: Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH präsentiert gleich mehrere neue Abmahnfirmen und damit neue Rechteinhaber. Und Mitte des Jahres 2014 folgt der nächste Rechteinhaber: Dabei geht es um die Pantaleon Entertainment GmbH. Die Firma Pantaleon Entertainment GmbH ist dabei nach unseren Erkenntnissen neu auf den Abmahnmarkt getreten. Wir wollen Ihnen daher die Abmahnung einmal vorstellen.

Fareds Abmahnung 2014 Pantaleon Entertainment GmbH: um was geht es?

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Pantaleon Entertainment GmbH vorgeworfen. Genauer gesagt sollen sie dafür verantwortlich sein, dass ein urheberrechtlich geschützter Film der Pantaleon Entertainment GmbH illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Konkret geht es dabei um den Film
Frau Ella

Der Film mit dem Titel Frau Ella soll in der uns vorliegenden Abmahnung illegal über das Internet verbreitet worden sein. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen, Stichwort: Folgeabmahnungen. Doch dazu später.

Wichtiger Hinweis:

Die Abmahnung liest sich so, als ob Sie als Anschlussinhaber quasi für jegliche Urheberrechtsverletzung haften sollen, die über Ihren Anschluss erfolgt ist. Auch durch Dritte! Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Pantaleon Entertainment GmbH. nichts.

Fareds Abmahnung 2014 Pantaleon Entertainment GmbH Frau Ella: was wird gefordert?

The same procedure as every Fareds Film Abmahnung: Wie derzeit üblich wird hier der Standardbetrag in Höhe von
€ 1.200,00

gefordert. Hiermit sollen sämtlich erhobenen Ansprüche der Pantaleon Entertainment GmbH an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Titel Frau Ella abgegolten sein.

Fareds Abmahnung 2014 Pantaleon Entertainment GmbH Frau Ella: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist bei Filmen die Gefahr weiterer Abmahnungen erheblich. Gerade die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit immer wieder durch etliche Folgeabmahnungen aufgefallen. Wird einmal ein (angeblicher) Verstoß ermittelt, dreht sich das Abmahnkarussell und die Abmahnwelle kommt ins Rollen. Im Jahr 2014 hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr Auftraggeber denn je, das neue Mandat mit der Firma Pantaleon Entertainment GmbH belegt dies eindrucksvoll. Sie sollten daher Folgeabmahnungen wegen weiterer Titel neben dem Film Frau Ella dringend verhindern.
Wir erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte oder zu weit gehende Forderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.


Eingestellt am 01.10.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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