Purzel Video GmbH Abmahnung Rechtsanwalt Marko Schiek: Sleep Pussys I - Schlafend gefickt 7

Urheberrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Marko Schiek für die Purzel Video GmbH

Wir erhielten heute von unterschiedlichen Mandanten jeweils eine Abmahnung von Rechsanwalt Marko Schiek aus Meiningen. Beide Abmahnungen waren ausgesprochen im Auftrag der Purzel Video GmbH. Die Abmahnungen waren überschrieben mit der Betreffzeile:
Urheberrechtsverletzung "Sleep Pussys I"

In der Abmahnung teilt Rechtsanwalt Marko Schiek mit, seine Mandantin, also die Purzel Video GmbH, sei Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film Sleep Pussys I. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Sleep Pussys I fordert Rechtsanwalt Marko Schiek vor allem zweierlei:
1. Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Purzel Video GmbH
2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von € 1.300,00

Der pauschale Zahlungsbetrag - den wir im übrigen viel zu hoch halten - wurde im Vergleich zu den uns bekannten voran gegangenen Abmahnungen der Kanzlei Marko Schiek nochmals erhöht. Um es dem Abgemahnten einfach zu machen - und damit im Falle der Unterzeichnung ein Anerkenntnis des Abgemahnten vorliegt - legt die Kanzlei Marko Schiek ihren Abmahnungen eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.
Wir raten grundsätzlich davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, und zwar bei allen Abmahnkanzleien. Zum einen ist die Unterlassungserklärung meistens viel zu weit und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Zum anderen ist dort in aller Regel nur der abgemahnte Titel wie hier Sleep Pussys I aufgeführt. Dies kann zu weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers, wie hier der Purzel Video GmbH, wegen anderer Titel führen.
Im Falle der beiden aktuellen Marko Schiek Abmahnungen liegt genau hier der Hund begraben: In der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist nicht etwa Sleep Pussys I genannt, sondern ein Film namens Schlafend gefickt 7. Mit anderen Worten: Wem vorgeworfen wird, den Film Sleep Pussys I heruntergeladen bzw. verbreitet zu haben, der soll sich dazu verpflichten, den Film Schlafend gefickt 7 zukünftig nicht im Internet zu verbreiten. Bei der ersten Abmahnung dachte ich noch an einen Einzelfall, bei der zweiten Abmahnung war es jedoch exakt dasselbe.
Update 27.09.2012
Heute erhielten wir eine weitere Marko Schiek Abmahnung im Namen der Purzel Video vorgelegt. Unserem Mandanten in diesem Fall wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film
Realy Amateurs 1

begangen zu haben. Grammatikalisch nicht ganz korrekt würde ich sagen. Eigentlich müsste es doch Really Amateurs 1 amstelle von Realy Amateurs 1 heißen. Aber das fehlende 2. "l" macht diese Abmahnung noch nicht unbegründet. Seltsam kommmt mir dies jedoch schon vor.

Marko Schiek Abmahnung: ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich oder ungültig?

Wer die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreibt, verpflichtet sich gegenüber der Purzel Video GmbH, zukünftig nicht den Film Schlafend gefickt 7 im Internet zu verbreiten. Nicht mehr und nicht weniger. Genauso könnte man sich gegenüber der Firma Burger King verpflichten, nicht in ihre Lokale einzubrechen. Wer nicht vorhat, bei Burger King einzubrechen, der hat mit Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung nichts zu befürchten.
Aber: Wer tatsächlich den Film Sleep Pussys I oder auch den Film Realy Amateurs 1 in einer Tauschbörse herunter geladen hat, der beseitigt durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit dem Titel Schlafend gefickt 7 nicht die Wiederholungsgefahr. Mit anderen Worten: Die Kanzlei Marko Schiek könnte erneut eine Abmahnung aussprechen und diesmal eine Unterlassungserlärung bezüglich des Films Sleep Pussys I fordern. Ebenso könnte eine einstweilige Verfügung ergehen. Dies würde ich persönlich dann zwar für rechtsmissbräuchlich halten, die Ansprüche stünden jedoch erst einmal im Raum.
Die hier beschriebenen Abmahnungen sind jedoch alleine wegen des falschen Filmnamens nicht rechtsmissbräuchlich. Es handelt sich wohl um ein Versehen. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist nur ein Muster, der Abmahner hat keinen Anspruch darauf, genau die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben zu erhalten. Wenn jedoch lediglich das Muster der Unterlassungserklärung falsch ist, dann macht das die Abmahnung an sich nicht unwirksam. Der Fall beweist jedoch wieder einmal, dass eine gesunde Skepsis gegenüber vorformulierten Unterlassungserklärungen nicht schaden kann!

Marko Schiek Abmahnung: was tun?

Bevor man irgendetwas unterschreibt, sollte man die Unterlassungserklärung sorgfältig formulieren. Dabei sollte die Formulierung so gewählt sein, dass man nicht von derselben Kanzlei kurz darauf nicht mit weiteren Abmahnungen wegen anderer Filme "beglückt" werden kann. Dies kann ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt übernehmen. Ein versierter Anwalt kann auch in aller Regel eine deutliche Reduzierung des geforderten Betrages erreichen. Vor jeglicher Zahlung sollte jedoch zunächst eine gründliche Prüfung der Abmahnung erfolgen.


Eingestellt am 21.08.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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