Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnung TELSEV SARL: Les Castings de Candice Vol. 2, La Bacheliere Vol. 37

Neue Rainer Munderloh Abmahnungen: TELSEV SARL

Die Firma TELSEV SARL ist inzwischen auch in das offenbar lukrative Geschäft mit Abmahnungen eingestiegen. TELSEV SARL Ist Inhaber der Verwertungsrechte an so unbekannten Filmen wie Les Castings de Candice Vol. 2 oder La Bacheliere Vol. 37. Auch wenn derartige Filmchen kaum bekannt sind und wohl ohne größeren Kostenaufwand im Schnellverfahren gedreht werden können, genießen sie ohne Weiteres denselben urheberrechtlichen Schutz wie auch andere Filme. Das macht sich die Firma TELSEV SARL zunutze und lässt über den inzwischen einschlägig hierfür bekannten Rechtsanwalt Rainer Munderloh in größerem Stil Abmahnungen aussprechen.

Rainer Munderloh Abmahnung TELSEV SARL: um was geht es?

Ihnen als Empfänger einer solchen Rainer Munderloh Abmahnung wird zur Last gelegt, dass Sie einen urheberrechtlich geschützten Film der TELSEV SARL in einer Tauschbörse verbreitet haben sollen - nicht notwendiger Weise selbst, sondern möglicherweise auch durch Dritte. Haftbar sollen Sie nach den Ausführungen in der Abmahnung jedoch allemal sein. In der Abmahnung geht es dann beispielsweise um einen der folgenden Filme:
Les Castings de Candice Vo. 2
La Bacheliere Vol. 37

Als pauschaler Schadensersatz für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung wird von TELSEV SARL in der Abmahnung ein Betrag in Höhe von
€ 780,00

gefordert, bei Ratenzahlung soll sich der Betrag auf
€ 900,00

erhöhen. Hierin sind die Kosten der Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh enthalten.

Rainer Munderloh Abmahnung TELSEV SARL: was tun?

Wenn wir oben erwähnt haben, dass Filme wie beispielsweise Les Castings de Candice Vol. 2 oderLa Bacheliere Vol. 37, die von der Firma TELSEV SARL abgemahnt werden, urheberrechtlichen Schutz genießen, bedeutet dies, dass es sich bei derartigen Abmahnungen nicht um irgendeinen Fake handelt, sondern man die Abmahnung ernst nehmen sollte. Wir haben es gerade erlebt, dass eine andere Kanzlei, die ebenso wie Rechtsanwalt Rainer Munderloh ausspricht, in großem Umfang einstweilige Verfügungen bei diversen Landgerichten beantragt und auch erhalten hat, nachdem die abgemahnten Anschlussinhaber nicht auf die Abmahnung reagiert haben. Dies wurde für diese dann deutlich teurer als die Abmahnung selbst.
Umgekehrt bedeutet dies natürlich nicht, dass die geforderten Beträge immer und auch der Höhe nach berechtigt wären.
Minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko und wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt, der sich auskennt. Wir stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.


Eingestellt am 10.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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