Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg Abmahnung Ralph Schneider: unberechtigte Bildernutzung

Ralph Schneider Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg

Unserer Kanzlei wurde Ende letzter Woche eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch eine unberechtigte Bildernutzung zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung erfolgt durch Herrn Ralph Schneider aus Köln und wird für diesen ausgesprochen durch die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg. Wir haben bereits für mehrere Mandanten Abmahnungen durch einen Herrn Ralph Schneider bearbeitet, die durch eine Kölner Anwaltskanzlei ausgesprochen wurden. Ob es sich bei Ralph Schneider um denselben Ralph Schneider handelt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt (14.04.2014) noch nicht sagen, da die Anschrift in der uns vorelegten Abmahnung lediglich mit 50827 Köln angegeben worden war.

Ralph Schneider Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg: um was geht es?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er im Internet bei einem Warenverkaufsangebot ein Lichtbild ohne Genehmigung des Urhebers verwendet haben soll. Ralph Schneider lässt in der Abmahnung mitteilen, dass er der Fotograf und damit der Urheber an dem genannten Lichtbild ist. Das Lichtbild ist urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung erfordert grundsätzlich den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Urheber. So auch die Ausführungen in der Abmahnung. Da ein solcher Lizenzvertrag mit Herrn Ralph Schneider nicht vorliegt, werden in der von der Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg ausgesprochenen Abmahnung diverse Ansprüche geltend gemacht.

Ralph Schneider Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg: was wird gefordert?

In der uns vorgelegten Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
1. Unterlassung der Urheberrechtsverletzung
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung
3. Erteilung einer Auskunft

Zu den jeweiligen Ansprüchen werden im weiteren Verlauf der Abmahnung nähere Ausführungen gemacht. Auskunft wird gefordert darüber, wie oft eine Vervielfältigung erfolgt ist, wann, wie oft und wie lange ein öffentliches Zugänglichmachen erfolgt ist und wie häufig das Bildmaterial eingeblendet war. Konkrete finanzielle Forderungen werden noch keine gestellt, der Auskunftsanspruch dient insoweit der Vorbereitung hierzu.
Unsere Kanzlei hat inzwischen mehrere derartiger Abmahnungen bearbeitet. Nach der Auskunfsterteilung wurden in einem zweiten Schritt von der Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg die von Herrn Ralph Schneider geltend gemachten Ansprüche beziffert. In einem aktuellen Fall werden beispielsweise die finanziellen Forderungen insgesamt (Anwaltskosten, Schadensersatz, Recherchekosten) mit € 2.225,40 beziffert. In anderen von unserer Kanzlei bearbeiteten Abmahnungen werden ähnliche Beträge gefordert. Diese Beträge halten wir für vollkommen überzogen. Es kann freilich nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht derartige Beträge einmal zuspricht.

Ralph Schneider Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg: was tun?

Wenn sich der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung als berechtigt herausstellt, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte sorgsam formuliert sein, um nicht zu weit gehende Zugeständnisse an den Abmahner, hier also Herrn Ralph Schneider zu machen. Unterbleibt eine Unterlassungserklärung ganz, kann die Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg für Herrn Ralph Schneider den Unterlassunganspruch und den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen, gegebenenfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher sollte auch eine Auskunft erteilt werden. Sofern sodann in einem zweiten Schritt von der Rechtsanwaltskanzlei Katharina Scharfenberg die konkreten finanziellen Forderungen gestellt werden, sollten diese ebenso einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden.
Unsere Kanzlei hat bereits eine vierstellige Zahl urheberrechtlicher Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!


Eingestellt am 14.04.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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