Saints Row IV Koch Media GmbH (Österreich) Abmahnung rka Rechtsanwälte

Koch Media GmbH Abmahnung durch Reichelt Klute Aßmann

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann mit Standorten in Hamburg und Berlin verschickt wieder einmal Abmahnungen wegen Filesharing. Die Abmahnungen erfolgen über das Hamburger Büro von Reichelt Klute Aßmann. Einer der Auftraggeber der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann ist die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Von Reichelt Klute Aßmann erfolgen für die Koch Media GmbH bereits in der Vergangenheit mehrfach Abmahnungen. Inzwischen geht es in den Abmahnungen um ein weiteres Computerspiel.

Koch Media GmbH Abmahnung Reichelt Klute Aßmann: was wird abgemahnt?

Die Koch Media GmbH aus dem österreichischen Höfen vertreibt unter anderem Computerspiele, Software und Filme. Nähere Informationen zur Firma Koch Media GmbH finden Sie auf der

Für diverse Computerspiele sind im Auftrag der Koch Media GmbH bereits zahlreiche Abmahnungen über die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann ausgesprochen worden. Derzeit erfolgen Abmahnungen unter anderem für folgendes Computerspiel:
Saints Row IV

Unserer Kanzlei wurden heute (10.02.2014) mehere Saints Row IV Abmahnungen vorgelegt. Nach den Angaben in der Abmahnung ist Saints Row IV erstmals im August 2013 veröffentlicht worden.

Koch Media GmbH Abmahnung Reichelt Klute Aßmann Saints Row IV: was wird gefordert?

In früheren Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann, auch für die Koch Media GmbH, wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Beträge von zuletzt meistens € 750,00 oder € 800,00 gefordert. Dies hatte sich später ein wenig geändert. Zwar wurde nach wie vor die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Koch Media GmbH gefordert. Allerdings wurden auch teilweise Beträge von € 1.500,00 gefordert. In den uns aktuell vorgelegten Saints Row IV Abmahnungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe
€ 800,00

gefordert.
Der Pauschalbetrag soll zusammen mit der Unterlassungserklärung und Löschung der Datei sämtliche Ansprüche der Koch Media GmbH (Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten) aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Spiel Saints Row IV abgelten. Bei den berechneten Anwaltskosten wird in den hier besprochenen uns vorgelegten Abmahnungen eine Differenzierung nach Täterhaftung und Störerhaftung vorgenommen.

Koch Media GmbH Abmahnung Reichelt Klute Aßmann Saints Row IV: was tun?

Auch wenn die Forderungen im Vergleich zu Abmahnungen mit aktuellen Abmahnungen anderer Kanzleien - beispielsweise im Musikbereich - zum Teil höher liegen, sollte man die Abmahnung nicht einfach als Abzocke oder dergleichen abtun. Anders als beispielsweise bei den Abo-Fallen im Internet (dabei handelt es sich nach unserer Einschätzung um Abzocke und Betrug!) ist hier zunächst darauf hinzuweisen, dass mit der Abmahnung ein bestimmter Rechteinhaber, in diesem Falle die Firma Koch Media GmbH, erst einmal nur versucht, gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke in Tauschbörsen vorzugehen. Denn Spiele wie Saints Row IV sind in der Regel sehr aufwändig produzierte Werke, die natürlich vermarktet werden sollen. Daher ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn die Koch Media GmbH hiergegen im Wege der Abmahnung vorgeht.
Allerdings halten wir die finanziellen Forderungen für zu hoch. Problematisch ist jedoch, dass zahlreiche Gerichte bei Saints Row IV vergleichbarenen Spielen tatsächlich einen Gegenstandswert von € 20.000,00 ansetzen. Bei Unterlassungsklagen wegen des Computerspiels Saints Row IV dürfte nichts anderes gelten (auch wenn uns Stand heute noch keine diesbezüglichen Urteile vorliegen). Und wir wissen aus eigener Erfahrung, dass die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann bei Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe einer Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch ihrer Auftraggeber durchaus einklagt. Da es in diesen Fällen recht teuer wird, sollte man es auf eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung lieber nicht ankommen lassen.
Sofern zusätzlich zu dem Spiel Saints Row IV noch weitere Spiele der Firma Koch Media GmbH heruntergeladen wurden - entweder vom Anschlussinhaber selbst oder von Personen, die den Anschluss mitbenutzen - ist dies bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zu beachten.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!


Eingestellt am 10.02.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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