Sasse & Partner Splendid Film GmbH Abmahnung: Fear the Walking Dead Staffel 1 Folge 2

Fear the Walking Dead Abmahnung durch Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH

Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Sasse und Partner aus Hamburg. Die Kanzlei Sasse und Partner hat ihren Kanzleisitz in Hamburg, Berlin und München, die Abmahnungen kommen jedoch üblicherweise immer aus Hamburg. In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH geht es u.a. um diverse Folgen der Serie Fear the Walking Dead. Bei Fear the Walking Dead handelt es sich um einen Ableger der bekannten Zombie-Serie The Walking Dead. Ebenso wie The Walking Dead wurde auch Fear the Walking Dead von AMC produziert. Anders als The Walking Dead beginnt der Handlungsstrang einige Zeit vor dem Kollaps der Zivilisation, knüpft dann aber an die Ereignisse dort an. Die erste Staffel von Fear the Walking Dead wurde im Jahr 2015 veröffentlicht, für das Jahr 2016 ist die zweite Staffel geplant.
Wer die Serie Fear the Walking Dead nicht legal angeschaut, sondern über eine Tauschbörse heruntergeladen hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag des Rechteinhabers an der Serie Fear the Walking Dead, der Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln. Erste Abmahnungen in Bezug auf die Serie Fear the Walking Dead sind unserer Kanzlei in der zweiten Jahreshälfte 2015 bekannt geworden. Wir haben bereits mehrere Fear the Walking Dead Abmahnungen vorgelegt bekommen.

Sasse und Partner Splendid Film Fear the Walking Dead Abmahnung: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Sasse und Partner eine Urheberrechtsverletzung an einer bestimmten Folge der Serie
Fear the Walking Dead

vorgeworfen, beispielsweise der Folge
Fear the Walking Dead Staffel 1 Folge 2

Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Splendid Film GmbH. Als Kompensation des der Splendid Film GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens wird ein Pauschalbetrag gefordert in Höhe von
€ 800,00

Hierdurch sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Sasse und Partner abgegolten sein.

Sasse und Partner Splendid Film Fear the Walking Dead Abmahnung: was tun?

Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben.Vor einiger Zeit erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von der Kanzlei Sasse und Partner eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wegen anderer Serienfolgen als Fear the Walking Dead vorbeugen. Wenn Sie weitere Folgen herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, damit das Jahr 2016 für Sie nicht zum finanziellen Waterloo wird. Denn die Serie besteht natürlich nicht nur aus der einen Folge Fear the Walking Dead Staffel 1 Folge 2. Wer eine Folge heruntergeladen hat, hat meistens noch weitere Folgen geladen, die ebenso abgemahnt werden können. Auf die genaue Formulierung der Unterlassungserklärung sollte daher besonders geachtet werden. Wir erstellen gerne eine passende Unterlassungserklärung für Sie. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen in Ihrem Namen gegenüber der Kanzlei Sasse und Partner zurück.


Eingestellt am 15.01.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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