Sasse und Partner Abmahnung: Splendid Film GmbH - Street Wars - Krieg in den Straßen

Splendid Film Abmahnung Sasse und Partner

Die Hamburger und Berliner Kanzlei Sasse und Partner ist seit einigen Jahren eine feste Größe im Abmahngeschäft. Sasse und Partner verschickt vor allem Abmahnungen für Auftraggeber aus dem Filmbereich. Einige andere Kanzleien mahnen neben Filme auch andere Werke wie beispielsweise Musik ab, bei Sasse und Partner geht es aber soweit ersichtlich ausschließlich um Film Abmahnungen. Einer der Auftraggeber von Sasse und Partner ist die Firma Splendid Film GmbH.

Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film GmbH: was wird abgemahnt?

Von der Kanzlei Sasse und Partner werden im Auftrag der Splendid Film GmbH diverse Filme abgemahnt. In zahlreichen der Abmahnungen geht es dabei um folgende Filme:
Street Wars - Krieg in den Straßen
The Expendables
Devil´s Playground
IP Man 2
True Legend
Tekken
I Saw The Devil
Sword With No Name
Rare Exports
Splice
Ong Bak 3

Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die häufigsten Sasse und Partner Abmahnungen für die Splendid Film GmbH. Abmahnungen für andere Filme können nicht ausgeschlossen werden.

Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film GmbH: was wird gefordert?

In der Abmahnung wirft Ihnen die Kanzlei Sasse und Partner vor, dass Sie die Urheberrechte der Splendid Film GmbH an einem bestimmten Film verletzt haben sollen. Aus diesem Grund wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Splendid Film GmbH sowie ein pauschaler Abgeltungsbetrag gefordert, der
€ 800,00

beträgt. Dieser Betrag soll die - nach den Angaben in der Abmahnung berechtigten - Ansprüche der Splendid Film GmbH Ihnen gegenüber pauschal erledigen.

Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film GmbH: was tun?

Verglichen mit den Abmahnungen anderer Kanzleien sind die Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse und Partner vergleichsweise kurz. Es werden kurz und knapp die geltend gemachten Ansprüche begründet. Daran ist prinzipiell nichts auszusetzen. Allerdings sind für unseren Geschmack die Ausführungen in der Abmahnung ein wenig zu einseitig geraten. Das ist an dieser Stelle kein Vorwurf an die Kanzlei Sasse und Partner. Schließlich ist bei Abmahnungen anderer Kanzleien das selbe zu beobachten. Und es ist auch durchaus legitim, in einer Abmahnung vor allem die Punkte aufzuzählen und die Urteile zu zitieren, die den in der Abmahnung erhobenen Anspruch untermauern.
Allerdings sollte sich der Empfänger einer solchen Abmahnung deswegen nicht blindlings auf die Angaben in der Abmahnung verlassen, sondern selbst informieren. Denn es gibt durchaus Konstellationen, in denen die Haftung des Anschlussinhabers nicht so eindeutig ist wie es scheint, wenn man die Abmahnung liest.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing und Abmahnungen finden Sie kostenlos (in hoffentlich auch für den juristischen Laien verständlicher Form) im

Gerne sind wir auch Ihnen bei Erhalt einer solchen Abmahnung behilflich!
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Eingestellt am 17.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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