Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film GmbH: Stolen 2013

Stolen (Film) Abmahnung durch Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH

Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Sasse und Partner aus Hamburg. Die Kanzlei Sasse und Partner hat ihren Kanzleisitz in Hamburg und Berlin, die Abmahnungen kommen jedoch üblicherweise immer aus Hamburg. In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH geht es u.a. um den Film Stolen. Bei Stolen handelt es sich um einen Actionthriller mit Nicolas Cage in der Hauptrolle. Der gerade aus der Haft entlassene Ex-Meisterdieb Will Montgomery (Nicolas Cage) will in Stolen eigentlich nur ein friedliches Dasein fristen, als er von seiner Vergangenheit als Verbrecher eingeholt wird. Durch die Entführung seiner Tochter erpressbar soll er das Versteck der 10 Millionen Beute aus dem letzten Beutezug preisgeben. Dann macht er sich auf die Spur des Entführers.
Wer den Film Stolen nicht im Kino gesehen oder als DVD erworben hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag des Rechteinhabers an dem Film Stolen, der Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln. Erste Abmahnungen in Bezug auf den Film Stolen sind unserer Kanzlei Ende 2012 bekannt geworden, die große Abmahnwelle dürfte im Jahre 2013 rollen. Wir haben bereits mehrere Stolen Abmahnungen bearbeitet.

Sasse und Partner Splendid Film Stolen Abmahnung: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Sasse und Partner eine Urheberrechtsverletzung an dem Film
Stolen

vorgeworfen. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Splendid Film GmbH. Als Kompensation des der Splendid Film GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens werden zwar keine 10 Millionen US Dollar gefordert, jedoch immerhin
€ 800,00

Hierdurch sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Sasse und Partner abgegolten sein.

Sasse und Partner Splendid Film Stolen Abmahnung: was tun?

Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben. Diese Woche erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von der Kanzlei Sasse und Partner eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wegen anderer Filme als Stolen vorbeugen. Wenn Sie weitere Filme herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, damit das Jahr 2013 für Sie nicht zum finanziellen Waterloo wird. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen für Sie zurück.


Eingestellt am 02.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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