Sasse und Partner Abmahnung WVG Medien GmbH 2013: Killer Joe

Killer Joe Abmahnung WVG Medien GmbH

Derzeit erreicht unsere Kanzlei mehrere Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH, die allesamt im Jahr 2013 ausgesprochen wurden. In den Abmahnungen geht es um Werke der WVG Medien GmbH, vor allem um den Film Killer Joe.

Killer Joe Abmahnung WVG Medien: was wird mir vorgeworfen?

Ihnen wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk der WVG Medien GmbH, wie beispielsweise der Film Killer Joe, getauscht wurde. Die Kanzlei Sasse und Partner zeigt in der Abmahnung zunächst die anwaltliche Vertretung der WVG Medien GmbH an und teilt mit, wegen der unerlaubten Verwertung von Filmwerken gegen Sie vorzugehen. Bei diesen Filmwerken handelt es sich derzeit um folgenden Film:
Killer Joe

Der Film Killer Joe ist bereits im Jahr 2011 in den USA erschienen und ist zwischenzeitlich auch offiziell in Deutschland erschienen. Auch in Tauschbörsen erfreut sich Killer Joe großer Beliebtheit.

Killer Joe Abmahnung WVG Medien: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung beweissicher dokumentiert worden sei. Daher wird von dem Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser soll man sich verpflichten, zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen derselben Art zu begehen. Weiter wird ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 800,00

Damit sollen alle Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Killer Joe abgegolten sein.

Killer Joe Abmahnung WVG Medien: was tun?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. In zahlreichen Abmahnungen werden zu hohe Beträge gefordert. Auch sollte man darauf achten, dass man möglichst nicht noch weitere Abmahnungen erhält. Wenn man weitere Filme herunter geladen hat, ist dieses Risiko grundsätzlich gegeben. Dieses Risiko kann man jedoch reduzieren, wenn man eine entsprechende modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Auch der in der Abmahnung geforderte Betrag kann regelmäßig deutlich reduziert werden.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.


Eingestellt am 06.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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