Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung MIG Film GmbH:

Paranormal Entity 1 – Der Fluch Abmahnung durch Schulenberg & Schenk

Die MIG Film GmbH hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Sie lässt regelmäßig die einschlägigen Tauschbörsen im Internet überwachen und stellt hierdurch fest, ob ihre Filme illegal über das Internet verbreitet werden. Wird ein Verstoß dokumentiert, erfolgt eine Abmahnung durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Derzeit erfolgen beispielsweise Abmahnungen an dem Film Paranormal Entity 1 – Der Fluch. Der Film Paranormal Entity 1 – Der Fluch ist recht aktuell, Kinostart war nach unserem Kenntnisstand der 22.03.2013.

Paranormal Entity 1 – Der Fluch Abmahnung Schulenberg & Schenk MIG Film GmbH: was wird von mir gefordert?

In der Abmahnung wird zunächst der Vorwurf erhoben, dass der Film Paranormal Entity 1 – Der Fluch über Ihren Internetanschluss illegal verbreitet wurde. Wer genau den Verstoß begangen hat, soll nach den Ausführungen in der Abmahnung erst einmal unbeachtlich sein. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an diesem einen Film werden stattliche
€ 1.298,00

gefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserkärung gegenüber der MIG Film GmbH abgeben. Sollte es danach noch einmal zu einem Verstoß kommen, ist eine erhebliche Vertragsstrafe fällig.

Paranormal Entity 1 – Der Fluch Abmahnung Schulenberg & Schenk MIG Film GmbH: was tun?

Wie jede andere urheberrechtliche Abmahnung sollte auch eine Abmahnung von Schulenberg & Schenk an dem Film Paranormal Entity 1 – Der Fluch geprüft werden. Manche Gerichte sehen die Angelegenheit heute durchaus ein wenig differenzierter als in den meisten Abmahnungen angegeben, gerade dann, wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber, sondern durch Dritte begangen wurde. Außerdem halten wir hier den geforderten Betrag für deutlich überzogen.
Lassen Sie durch einen geeigneten Rechtsanwalt die Abmahnung prüfen und falls erforderlich eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die Sie auch vor allen weiteren möglichen Abmahnungen der MIG Film GmbH bzw. der Kanzlei Schulenberg & Schenk schützt. Wichtig zu wissen ist auch, dass selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung bei der richtigen Verteidigungsstrategie der geforderte Betrag deutlich abgesenkt werden kann. Hierzu sollte ein eigener Anwalt eingeschaltet werden. Dies sollte wirtschaftlich zu dem Ergebnis führen, dass Sie einschließlich eigener Anwaltskosten deutlich weniger zahlen als in der Abmahnung gefordert.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 08.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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