Splendid Film GmbH Mega Spider (D: Big Ass Spider) Sasse und Partner Abmahnung

Mega Spider (D: Big Ass Spider) Abmahnung durch Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH

Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Sasse und Partner aus Hamburg. Die Kanzlei Sasse und Partner hat ihren Kanzleisitz in Hamburg und Berlin, die Abmahnungen kommen jedoch üblicherweise immer aus Hamburg. In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH geht es u.a. um den Film Mega Spider (D: Big Ass Spider). Bei Mega Spider (D: Big Ass Spider) handelt es sich um einen Horrorfilm.
Wer den Film Mega Spider (D: Big Ass Spider) nicht im Kino gesehen oder als DVD erworben hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag des Rechteinhabers an dem Film Stolen, der Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln. Erste Abmahnungen in Bezug auf den Film Stolen sind unserer Kanzlei Anfang 2014 bekannt geworden, die große Abmahnwelle dürfte im Jahre 2014 rollen.

Sasse und Partner Splendid Film Mega Spider (D: Big Ass Spider) Abmahnung: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Sasse und Partner eine Urheberrechtsverletzung an dem Film
Mega Spider (D: Big Ass Spider)

vorgeworfen. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Splendid Film GmbH. Als Kompensation des der Splendid Film GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens wird ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 800,00

gefordert. Hierdurch sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Sasse und Partner abgegolten sein.

Sasse und Partner Splendid Film Mega Spider (D: Big Ass Spider) Abmahnung: was tun?

Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben. Diese Woche erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von der Kanzlei Sasse und Partner eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wegen anderer Filme als Mega Spider (D: Big Ass Spider) vorbeugen. Wenn Sie weitere Filme herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, damit das Jahr 2014 für Sie nicht zum finanziellen Waterloo wird. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen für Sie zurück.


Eingestellt am 11.02.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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