Splendid Film GmbH Systemfehler - Wenn Inge Tanzt Abmahnung Sasse und Partner Rechtsanwälte 2013

Systemfehler - Wenn Inge Tanzt (Film) Abmahnung durch Sasse und Partner für die Splendid Film GmbH

Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Sasse und Partner aus Hamburg. Die Kanzlei Sasse und Partner hat ihren Kanzleisitz in Hamburg und Berlin, die Abmahnungen kommen jedoch üblicherweise immer aus Hamburg. In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH geht es u.a. um den Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt. Bei Systemfehler - Wenn Inge Tanzt handelt es sich um eine deutsche Musikkomödie, die im Jahr 2013 erschienen ist.
Wer den Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt nicht im Kino gesehen oder als DVD erworben hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag des Rechteinhabers an dem Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt, der Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln. Erste Abmahnungen in Bezug auf den Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt sind unserer Kanzlei Ende 2012 bekannt geworden, die große Abmahnwelle dürfte im Jahre 2013 rollen. Wir haben bereits mehrere Stolen Abmahnungen bearbeitet.

Sasse und Partner Splendid Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt Abmahnung: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Sasse und Partner eine Urheberrechtsverletzung an dem Film
Systemfehler - Wenn Inge Tanzt

vorgeworfen. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Splendid Film GmbH. Als Kompensation des der Splendid Film GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens werden die Summe von
€ 800,00

sowie eine Unterlassungserklärung gefordert.
Durch die Zahlung sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Sasse und Partner in Bezug auf den Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt abgegolten sein.

Sasse und Partner Splendid Film Systemfehler - Wenn Inge Tanzt Abmahnung: was tun?

Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben. Diese Woche erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von der Kanzlei Sasse und Partner eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.
Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner wegen anderer Filme als Systemfehler - Wenn Inge Tanzt vorbeugen. Wenn Sie weitere Filme herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, damit das Jahr 2013 für Sie nicht zum finanziellen Waterloo wird. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen für Sie zurück.


Eingestellt am 25.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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