Tele München Fernseh GmbH + Co Waldorf Frommer Abmahnung: Upside Down

Abmahnung "Upside Down" durch Waldorf Frommer für Tele München

Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist derzeit wieder einmal durch zahlreiche Abmahnungen im Gespräch. Die Abmahnungen für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erfolgen durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss vorgeworfen.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

In jeder Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft geht es um einen Film. Würden wir hier alle von Tele München durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnten Filme auflisten, würde die Liste diesen Blog wohl unübersichtlich lange machen. Daher beschränken wir uns an dieser Stelle auf eine aktuelle Abmahnung, die uns heute zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Hier geht es um den Film
Upside Down

Die Kanzlei Waldorf Frommer teilt in der Abmahnung mit, dass die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Verwertungsrechte an dem Film Upside Down hat. Die von Tele München beauftragte Firma ipoque GmbH hat - nach den weiteren Angaben in der Abmahnung - festgestellt, dass über eine bestimmte Tauschbörse der Film Upside Down vom Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer Upside Down: was wird gefordert?

In der Abmahnung teilt die Kanzlei Waldorf Frommer mit, dass man als abgemahnter Anschlussinhaber aufgrund der über den Internetanschluss erfolgten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung haftet. Zumindest bezüglich des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs halte ich diese Aussage in ihrer pauschalen Form für unrichtig. Zwar hat man - sofern Waldorf Frommer nachweist, dass die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Anschlussinhabers erfolgt ist - genaue Angaben zur Person des wahren Täters zu machen, sofern man den Verstoß nicht selbst begangen hat und sofern einem die Person des Täters bekannt ist. Wenn man dem nachkommt, haftet man nach meiner Auslegung der BGH-Rechtsprechung jedoch nicht auf Schadensersatz, außer man hat sich vorsätzlich an einer fremden Urheberrechtsverletzung beteiligt. Falls nicht, haftet ausschließlich der tatsächliche Täter auf Schadensersatz.
Die finanziellen Forderungen werden von Waldorf Frommer mit insgesamt
815,00

beziffert. Dies sind die Forderugnen bei einem einzelnen Werk wie beispielsweise Upside Down. Sofern die Abmahnungen neben Upside Down noch einen weiteren Film umfasst, ist die Forderung üblicherweise höher.

Tele München Abmahnung Waldorf Frommer Upside Down: was tun?

Wie unsere obigen Ausführungen zeigen ist die Sach- und Rechtslage nicht immer so eindeutig, wie dies die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrer Abmahnung vorgibt. Bei einer Abmahnung sind viele Umstände zu beachten, insbesondere bei der sog. Störerhaftung. Hierzu sollte der Rat eines Fachmanns eingeholt werden. Außerdem sollte man unbedingt verhindern, weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen anderer Filme als Upside Down zu erhalten.
Gerne stehen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung mit Rat und Tat zur Seite und erstellen eine für Sie passende Unterlassungserklärung.


Eingestellt am 20.01.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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